Vernehmlassung zur Abänderung der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe
Vaduz (ots)
Im Entwurf der Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe, der am 3. Februar 2023 zur Vernehmlassung im Amtsblatt publiziert wurde, sind die Mindestlöhne zum Teil fehlerhaft aufgeführt. Aus diesem Grund hat das Amt für Volkswirtschaft den publizierten Entwurf korrigiert und setzt eine neue Vernehmlassungsfrist an. Stellungnahmen sind schriftlich und begründet bis Freitag, den 24. Februar 2023, an das Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, 9490 Vaduz, zu richten. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
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