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Fürstentum Liechtenstein

Neuauflage Busbevorzugungskonzept Liechtenstein - Genehmigung durch Regierung und Umsetzung Sofortmassnahmen

Vaduz (ots)

Das Mobilitätskonzept 2030 sieht mit Massnahme 1.04 die Neuauflage des Busbevorzugungskonzepts vor. Zielsetzung des Konzepts ist es, den öffentlichen Verkehr (ÖV) möglichst ungehindert vom stockenden Verkehr und fahrplangerecht verkehren zu lassen.

Im Dezember 2022 hat die Regierung die Resultate des Busbevorzugungskonzepts zur Kenntnis genommen und das entsprechende Konzept genehmigt. Nach der grafischen Aufbereitung des Schlussberichts fand am heutigenMittwoch, 8. März 2023, die öffentliche Präsentation der Resultate statt.

Während des knapp zweijährigen Erarbeitungsprozesses wurden unter Leitung des Amtes für Hochbau und Raumplanung und zusammen mit den Gemeinden, den Verkehrsbetrieben LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil), Verbänden und einem externen Planungsbüro Busbevorzugungsmassnahmen erarbeitet.

Grundlage zur Analyse der Schwachstellen bildete das bestehende ÖV-Angebot der LIEmobil. Dieses ist grundsätzlich gut ausgebaut, büsst jedoch insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten (HVZ) deutlich an Qualität ein. Es kommt zu Verspätungen, Anschlussbrüchen, unregelmässigen Kursfolgen und ungleichmässig ausgelasteten Kursen. Diesbezüglich wurden Verspätungsdaten von LIEmobil sowie TomTom-Reisezeitdaten des motorisierten Individualverkehrs beigezogen. Im Rahmen der Bearbeitung des Konzepts konnten 16 Schwachstellen mit Handlungsbedarf identifiziert werden.

Aus einem breiten Fächer an baulichen und verkehrsorganisatorischen Busbevorzugungsmassnahmen wurden in einem nächsten Schritt für jede dieser 16 Schwachstellen die zielführendsten Massnahmen eruiert. Diejenigen Massnahmen mit der besten Bewertung pro Schwachstelle wurden danach zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt und in unterschiedliche Massnahmenpakete unterteilt.

Die Massnahmenpakete gliedern sich in Sofortmassnahmen sowie drei nachgelagerte Massnahmenpakete 1 bis 3. Sofortmassnahmen, wie beispielsweise die Optimierung der ÖV-Priorisierung an Lichtsignalanlagen (Kreuzung Nendeln Rhein-/Feldkircherstrasse), die Verkehrsdosierung durch Pförtnerung mit Busbevorzugung (Schaan Rheindenkmal, Vaduz Au) oder Haltestellen ohne Überholmöglichkeit (Eschen Presta, Vaduz Spital) sollen bis zum Jahr 2025 kurzfristig umgesetzt werden.

In den nachgelagerten Paketen 1-3 sind weitere Massnahmen enthalten, wie beispielsweise neue Zufahrten bzw. Ausfahrten für Busse (Busbahnhof Schaan von/nach Norden) oder neue Lichtsignalanlagen bzw. Lichtsignalprogrammierung.

Die Busbevorzugungsmassnahmen werden durch das Amt für Tiefbau und Geoinformation (ATG) zusammen mit LIEmobil und den Standortgemeinden bearbeitet.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li

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