Neubau Schulzentrum Unterland II - Regierung setzt auf nachhaltige Entwicklung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Montag, 3. April 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung von Ergänzungskrediten für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell (SZU II) genehmigt.
Im Jahr 2019 wurde vom Landtag ein indexierter Verpflichtungskredit von CHF 64.6 Mio. für den Bau des SZU II genehmigt. Nachdem im Dezember 2021 der Architekturwettbewerb abgeschlossen werden konnte, befindet sich der Neubau in der Abschlussphase des Vorprojekts. Mit dem aktuell von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag beantragt die Regierung für den Neubau des Schulzentrums die Aufstockung der Bauherrenreserve um den Betrag von CHF 2.65 Mio. sowie zusätzliche Ergänzungskredite für Anpassungen am ursprünglichen Bauprojekt in der Höhe von CHF 2.94 Mio.
Seit Beginn der Arbeiten am Vorprojekt kam es zu unvorhersehbaren Entwicklungen, die zu Mehraufwendungen führen. So entstanden in Bezug auf den Baugrund und die Erdbebensicherheit der Schulanlage bereits Mehraufwendungen zu Lasten der Bauherrenreserve. Weiter werden für die Optimierung des Energiekonzepts zusätzliche technische Anlagen benötigt, welche aus der noch bestehenden Bauherrenreserve gedeckt werden könnten. Damit jedoch nicht zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Neubauprojekts die Bauherrenreserve fast komplett aufgebraucht wäre, wird vorsorglich eine Aufstockung der Bauherrenreserve beantragt.
In einem zweiten Teil der Vorlage beantragt die Regierung Ergänzungskredite für optionale Anpassungen des Bauprojekts betreffend drei Bereiche: die Zertifizierung des Neubaus nach dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS), die Erstellung einer Heizzentrale im Raumverbund mit dem Schulzentrum Unterland II zur Kapazitätserweiterung der Fernwärmeversorgung der Gemeinde Ruggell sowie die Anpassung der Sanitäranlagen.
Mit dem Bericht und Antrag informiert die Regierung den Landtag über die aktuelle Projektentwicklung und die Kostensituation. Die genannten Anpassungen können in der Planung noch berücksichtigt werden und haben keine Auswirkungen auf den Bezugstermin.
Die Vorlage soll im Mai 2023 im Landtag behandelt werden.
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