Vogelgrippe: Massnahmen per 1. Mai 2023 aufgehoben
Vaduz (ots)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Vor diesem Hintergrund lässt auch Liechtenstein die Massnahmen per Sonntag, 30. April 2023 auslaufen. In den letzten Wochen sind in der Schweiz und Liechtenstein keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden.
Die Vogelgrippe grassierte diesen Winter fast weltweit. In der Schweiz erkrankten vor allem Möwen. Weiter waren im Kanton Zürich drei kleine Tierhaltungen von der Seuche betroffen. Das BLV hat in Absprache mit den kantonalen Behörden und dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen im November 2022 Schutzmassnahmen angeordnet und sie in mehreren Schritten bis und mit 30. April 2023 verlängert. Damit konnte eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden. Die Bestimmungen hatten zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Da sich die Seuchenlage entschärft hat, hebt das BLV die Massnahmen gegen die Vogelgrippe nun auf. Somit wird auch die liechtensteinische Verordnung nicht verlängert.
Seuchensituation erfordert weiterhin Wachsamkeit
Vogelgrippe-Fälle kommen zwar weiterhin in weiten Teilen Europas vor, seit Ende März 2023 ist die Anzahl Fälle jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz und nach Liechtenstein sinkt, da diese die Sommerquartiere grösstenteils bereits erreicht haben. Weiter sind viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer Verbreitung des Virus ebenfalls senkt. Das BLV beobachtet die Seuchensituation aufmerksam, da Wildvögel möglicherweise unentdeckt Träger des Virus sein können.
Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist - auch für Hobbyhaltungen - obligatorisch. Geflügelhaltende sind angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und wenn nötig neue Bestimmungen umzusetzen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden muss. Momentan steht in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Verfügung. Die Impfung ist ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Schweizer Zoos erlaubt.
Pressekontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Werner Brunhart, Landestierarzt
T +423 236 73 18
werner.brunhart@llv.li