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Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sachenrechts

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sachenrechts zuhanden des Landtages verabschiedet.

Mit der Gesetzesvorlage soll klargestellt werden, dass öffentlich-rechtliche Grundlasten auch ohne Eintragung im Grundbuch entstehen. Zudem werden die möglichen öffentlich-rechtlichen Grundlasten, wie die Kosten einer Baulandumlegung oder Erschliessungskosten im Zusammenhang mit einer Baulandumlegung oder einer sonstigen öffentlichen Erschliessung, definiert. Obwohl auch Erschliessungskosten im Zusammenhang mit einer Baulandumlegung oder einer sonstigen öffentlichen Erschliessung ohne Eintragung im Grundbuch als öffentlich-rechtliche Grundlast entstehen, sollen diese im Sinne der Publizität künftig zwingend im Grundbuch angemerkt werden. Diese Publizität ist wichtig, weil es sich unter Umständen um hohe Beträge handelt und allfällige Handänderungen im Wissen um diese Belastung stattfinden sollen.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li

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