Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend Gesetzesanpassungen im Zuge der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Gesetzesanpassungen, die im Hinblick auf eine Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) notwendig sind, an den Landtag verabschiedet.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention; UNO-BRK) ist das erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es entspricht der liechtensteinischen Praxis, vor der Ratifizierung eines Übereinkommens den rechtlichen Anpassungsbedarf im nationalen Recht zu prüfen und die für eine Ratifizierung notwendigen Rechtsanpassungen innerstaatlich vorzunehmen.
Die liechtensteinische Rechtsordnung genügt den Anforderungen des Übereinkommens weitestgehend. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet dabei das im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BGIG). Zur konventionskonformen Umsetzung des Übereinkommens bedarf es zusätzlich geringer Gesetzesanpassungen, die Gegenstand der vorliegenden Regierungsvorlage sind. Es handelt sich dabei um Änderungen des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen (Ausserstreitgesetz; AussStrG), des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG), des Statistikgesetzes (StatG) sowie des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz).
Liechtenstein hat die UNO-BRK am 8. September 2020 unterzeichnet. Die beabsichtigte Ratifizierung trägt dem Anliegen Rechnung, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein zu stärken. Überdies steht die Ratifizierung im Einklang mit der liechtensteinischen Aussenpolitik, welche dem Schutz der Menschenrechte eine zentrale Bedeutung beimisst.
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