Informatik der Gerichte und der Staatsanwaltschaft soll zum Amt für Informatik verlagert werden
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag 11. Juli 2023 einen Bericht und Antrag verabschiedet, mit welchem dem Landtag zur Kenntnis gebracht wird, dass dieInformatik der Gerichte und der Staatsanwaltschaft zum Amt für Informatik verlagert werden soll.
Gemäss Regierungsprogramm 2021 - 2025 ist die Digitalisierung der Verwaltung und der Gerichte ein wesentliches Legislaturziel. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft planen in ihren Organisationen entsprechend diverse Digitalisierungsprojekte. Eine digitale Justiz hat insbesondere den Vorteil einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, womit die Verfahren vereinfacht werden.
Für die Umsetzung der damit zusammenhängenden diversen Digitalisierungsprojekte und den Betrieb der jeweiligen IT-Systeme sind die entsprechenden personellen und organisatorischen Grundlagen zu schaffen.
Die Bereitstellung der IT für die ordentlichen Gerichte (Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof) sowie der Staatsanwaltschaft wird heute durch das Landgericht umgesetzt und betreut. Der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof werden nicht vom Landgericht, sondern vom Amt für Informatik betreut, allerdings lediglich im Sinne der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes ohne zusätzliche Dienstleistungen.
Basierend auf einer umfassenden Studie sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaft an die Regierung herangetreten und haben beantragt, dass das Amt für Informatik künftig als IT-Dienstleister für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft tätig sein soll.
Unter Berücksichtigung der geplanten Digitalisierungsvorhaben und der sich in der Folge neu präsentierenden IT-Systemlandschaft ist die insgesamt wirtschaftlichste Lösung, die Informatik der Gerichte und der Staatanwaltschaft zum Amt für Informatik zu verlagern. Bei einer Kooperation mit dem Amt für Informatik kann dieses auch die Projektorganisation während der Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben der Gerichte und der Staatsanwaltschaft stellen, sodass ein hoher Grad an Synergieeffekten nutzbar wird.
Für den ordentlichen Betrieb der Arbeitsplätze und der Fachapplikationen sowie die Betreuung der zukünftigen Anforderungen der Gerichte und der Staatsanwaltschaft inklusive der Steuerung der Digitalisierungsprojekte sind zusätzliche Personalressourcen beim Amt für Informatik erforderlich, welche im vorliegenden Bericht und Antrag hergeleitet und erläutert werden. Die zusätzlich notwendigen 3.5 Stellen werden ordentlich im Rahmen des Landesvoranschlags 2024 beim Landtag beantragt.
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