Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze (Durchführung der Verordnung [EU] 2018/1807)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze (Durchführung der Verordnung [EU] 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der EU) verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten schafft einen einheitlichen Raum für nicht-personenbezogene Daten im EWR. Aus diesem Grund beinhaltet sie das Verbot von Datenlokalisierungsauflagen. Damit soll ermöglicht werden, nicht-personenbezogene Daten und gemischte Datensätze unabhängig vom Sitz des Unternehmens in jedem EWR-Mitgliedstaat zu speichern und Datendienstleister im gesamten EWR-Raum in Anspruch zu nehmen.
Die im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Anpassungen betreffen die Aufhebung von bestehenden Datenlokalisierungen im Sorgfaltspflichtgesetz, im Wirtschaftsprüfergesetz, im AIA-Gesetz, im AStA-Gesetz und im FATCA-Gesetz. Gleichzeitig wird im Sinne der EU-Verordnung sichergestellt, dass den jeweiligen Aufsichtsbehörden im Bedarfsfall die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 7. November 2023.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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