Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird abgeändert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. September 2023 die Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) genehmigt.
Im Rahmen dieser Verordnungsänderung wurde Art. 34b Abs. 7 VTS um die Wortfolge "zum Zweck der Ausstellung der Prüfbescheinigung nach Anhang II der Richtlinie 2014/45/EU" ergänzt. Mit dieser Anpassung hält Art. 34b Abs. 7 damit neu fest, dass das Amt für Strassenverkehr bei der Zulassungsprüfung und jeder Nachprüfung zum Zweck der Ausstellung der Prüfbescheinigung nach Anhang II der Richtlinie 2014/45/EU den Stand des Kilometer- oder Betriebsstundenzählers festhält.
Mit dieser Präzisierung wird die formell notwendige datenschutzrechtliche Transparenz geschaffen, die vorsieht, dass die in einem nationalen Erlass geregelte Datenverarbeitung immer in Zusammenhang mit dem jeweiligen Zweck gebracht wird.
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