Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes, des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes, des Vermögenverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderungen des Bankengesetzes (BankG), des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes (EWR-ZVDG), des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet. Die Gesetzesabänderungen dienen der Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen.

Liechtenstein misst den technologischen Entwicklungen im Finanzmarktrecht hohe Bedeutung bei und unterstützt die europäische Pilotregelung für DLT-Marktinfrastrukturen. Es geht dabei um die Förderung eines gesicherten Handels mit Kryptowerten (Finanzinstrumenten), der im Rahmen einer sechsjährigen Testphase mit höchst möglicher Rechtssicherheit und unter hohem Anlegerschutz ermöglicht werden soll. Dafür sind in der Verordnung (EU) 2022/858 Regelungen für eine besondere Genehmigung von DLT-Marktinfrastrukturen, wie multilaterale Handelsplätze und Zentralverwahrer, unter Gewährung von bestimmten Ausnahmen durch die zuständigen Behörden vorgesehen. An den Betrieb solcher Marktinfrastrukturen werden, zusätzlich zu den bestehenden, noch weitere Anforderungen gestellt. Wesentlich ist zudem eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern und den Aufsichtsbehörden, um entsprechende Erfahrungen direkt auszutauschen. Nach der Testphase wird es eine Auswertung der Erfahrungen geben und die EU-Kommission wir entscheiden, ob und wie die Rechtslage weiterentwickelt werden kann, um einen zukunftsweisenden Rechtsrahmen für moderne Marktinfrastrukturen zu schaffen.

Liechtenstein ist als EWR-Mitglied zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/858 verpflichtet. Grundsätzlich ist diese Verordnung nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar anwendbar, doch erfordern einige Bestimmungen, wie die Regelung der zuständigen Behörde und deren Befugnisse bzw. Sanktionsrechte, eine nationale Durchführung bzw. Umsetzung. Diese nationale Durchführung bzw. Umsetzung erfolgt durch die gegenständlichen Gesetzesabänderungen.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 31.10.2023 – 12:59

    Regierung beschliesst Anpassung der Ergänzungsleistungsverordnung

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober eine Abänderung der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beschlossen, wodurch die Pauschale für die Prämien an die obligatorische Krankenversicherung erhöht wurde. Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten werden ausgerichtet, wenn eine versicherte Person die minimalen ...

  • 31.10.2023 – 09:49

    Digitaltag: Künstliche Intelligenz erleben und ausprobieren

    Vaduz (ots) - Der Digitaltag Vaduz am 11. November nimmt die Bevölkerung mit auf eine Reise durch die Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI). Bei freiem Eintritt können die Besucherinnen und Besucher im Kunstmuseum Liechtenstein in das Thema eintauchen und Anwendungen hautnah erleben. Lanciert wird der Anlass durch einen der bekanntesten KI-Experten ...