Liechtenstein reicht sechsten Bericht zur UNO-Frauenrechtskonvention ein
Vaduz (ots)
Am 4. November 2023 reichte Liechtenstein seinen sechsten Länderbericht über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ein. Darin wird über sämtliche Aktivitäten, Fortschritte sowie Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und Frauenrechte in Liechtenstein zwischen 2018 und 2023 informiert. Die Berichtsvorstellung wird voraussichtlich Mitte 2024 vor dem zuständigen Ausschuss an den Vereinten Nationen in Genf erfolgen.
Der Länderbericht geht konkret auf die Themen und Fragen ein, welche Liechtenstein seitens des CEDAW-Ausschusses erhalten hat. Diese umfassen unter anderem den Zugang von Frauen zur Justiz, die Zivilgesellschaft und Frauenorganisationen, Gewalt gegen Frauen, die Teilnahme von Frauen am politischen und öffentlichen Leben sowie die Chancen von Mädchen und Frauen in Ausbildung und Beruf.
Liechtenstein kann insbesondere darauf verweisen, dass alle in Liechtenstein wohnhaften Personen uneingeschränkten und diskriminierungsfreien Zugang zu Dienstleistungen, u.a. Gesundheitsdienstleistungen, sowie gleichberechtigten Zugang zur Justiz haben. Weiters werden Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenorganisationen, in ihrer Arbeit zur Gleichstellung der Geschlechter staatlich gefördert. Das Ziel einer möglichst ausgewogenen Vertretung der Geschlechter in öffentlichen Ämtern sowie in Entscheidungsfunktionen in Wirtschaft und Verwaltung ist allerdings noch nicht erreicht, obwohl der Frauenanteil bei den Gemeinde- und Landtagswahlen nach 2017 wieder anstieg. Infolgedessen ist besonders in diesen Bereichen mit Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses zu rechnen.
Der Bericht ist einschliesslich der vom Ausschuss erhaltenen Themen- und Fragenliste auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten ( www.aaa.llv.li) unter der Rubrik "Publikationen und Berichte > Berichte > Frauenrechte" abrufbar. Liechtenstein hat bisher fünf Berichte über die Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention in den Jahren 1997, 2006, 2009 und 2018 sowie einen Follow-up Bericht im Jahr 2013 eingereicht.
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