Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Richtig Heizen mit Holz

Vaduz (ots)

Wer richtig anfeuert, kann die Rauchentwicklung in der kritischen Anfangsphase zum Wohle von Umwelt und Gesundheit reduzieren. Vor der Inbetriebnahme sind die entsprechenden Kamine zu kontrollieren, sofern diese für eine längere Zeit nicht in Betrieb waren. Allfällige Verstopfungen der Kamine durch Wespennester und Ähnliches können gefährlich werden. Abgase können in Wohnräume austreten (Rauchgasvergiftung) oder es kann zu Kaminbränden kommen.

Holz wird als erneuerbare Energiequelle beworben, insbesondere wenn der Rohstoff mit kurzen Transportwegen aus dem eigenen Land bezogen werden kann. Als Brennstoff ist Holz bei falscher Verwendung nicht unproblematisch. Die Schadstofffracht pro erzeugte Wärmeenergie kann um ein Vielfaches höher sein als bei Gas- oder Ölfeuerungen und die Luftqualität in bewohnten Gebieten beeinträchtigen.

In Wohnraumfeuerungen darf nur naturbelassenes Stückholz wie Scheiter aus trockenem Nadel- oder Laubholz sowie unbenutzte Massivholzabschnitte verbrannt werden. Je nach Holzart beträgt die Lagerdauer mindestens ein bis zwei Jahre. Zu feuchtes oder ungeeignetes Brennmaterial führt zu Rauchentwicklung und damit zu hohen Emissionen von Feinstaub, Kohlenmonoxid und unverbrannten organischen Verbindungen. Bei der illegalen Verbrennung von Altholz und Abfällen werden zudem Schwermetalle und hochgiftige Dioxine freigesetzt.

Durch die richtige Anfeuermethode kann die Rauchbildung in der Anfeuerungsphase minimiert werden. Bei Anlagen mit einem oben liegenden Abgasabzug wie Cheminées, Kaminöfen, Kachelöfen und zentrale Stückholzfeuerungen ist das Anfeuern von oben ideal. Benötigt werden trockene, kleine Scheiter aus Tannenholz sowie eine Anzündhilfe, beispielsweise wachsgetränkte Holzwolle, die im Detailhandel sowie in Bau- und Hobbymärkten erhältlich ist. Die Scheiter werden über Kreuz aufeinandergestapelt und auf das vorher eingeschichtete Brennholz gelegt. Im Zentrum wird die Anzündhilfe platziert. Ein Streichholz genügt und das Feuer ist entfacht. Das Holz brennt wie eine Kerze von oben nach unten. Dabei wird die Flamme nicht unnötig durch darüber liegende Holzscheite abgekühlt.

Auch für Holzfeuerungen mit unterem Abbrand gibt es schadstoffarme Anfeuerungsmethoden. Wie diese Methoden im Detail funktionieren, wird auf der Internetseite www.fairfeuern.ch der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein erklärt.

Für weitere Informationen kann ein Merkblatt direkt bei den Kaminfegern oder beim Amt für Umwelt bezogen werden. Für Fragen stehen die Kaminfeger und das Amt für Umwelt ebenfalls zur Verfügung.

Pressekontakt:

Amt für Umwelt
Bettina Göldi, Abteilung Umweltschutz
T +423 236 68 91
bettina.goeldi@llv.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 16.11.2023 – 08:58

    Liechtenstein reicht sechsten Bericht zur UNO-Frauenrechtskonvention ein

    Vaduz (ots) - Am 4. November 2023 reichte Liechtenstein seinen sechsten Länderbericht über die Umsetzung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ein. Darin wird über sämtliche Aktivitäten, Fortschritte sowie Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und Frauenrechte in Liechtenstein zwischen ...

  • 15.11.2023 – 18:01

    Liechtenstein führt die europäische Wertegemeinschaft an

    Vaduz (ots) - Liechtenstein hat am Mittwoch, 15. November 2023 in Strassburg den Vorsitz im wichtigsten Entscheidungsgremium des Europarats übernommen. In Anwesenheit von Aussenministerin Dominique Hasler erfolgte die Vorsitzübernahme in der offiziellen Übergabesitzung des Ministerkomitees, gefolgt von der Einweihung des Liechtenstein-Trams sowie dem feierlichen Hissen der Flagge Liechtensteins vor dem Rathaus der ...

  • 14.11.2023 – 16:12

    Abstimmung über elektronisches Gesundheitsdossier am 21. Januar 2024

    Vaduz (ots) - Nachdem der Landtag in seiner Sitzung vom 8. November 2023 das Initiativbegehren zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) abgelehnt hat, wurde die Regierung gemäss Volksrechtegesetz beauftragt, eine Volksabstimmung anzuberaumen. Die Regierung hat den Termin für die Volksabstimmung über das Initiativbegehren zur ...