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Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein und Estland paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen

Vaduz (ots)

Am 17. November 2023 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Estland paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fällt bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen juristischen Personen keine Quellensteuer an. Darüber hinaus reduziert sich die Quellensteuer auf 10% (bei Dividenden und Zinsen) bzw. 5% (bei Lizenzgebühren). Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel vereinbart. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.

Das Abkommen ist ein zusätzlicher wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es wird die Rechtssicherheit bei Investitionen erhöhen und die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Estland weiter stärken.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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