Zweite Sitzung der trilateralen Kommission zur Verbesserung des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs
Vaduz (ots)
Gemäss der trilateralen Absichtserklärung der Regierungen des Landes Vorarlberg, des Kantons St. Gallen und des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Verbesserung des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs kamen am 24. November 2023 auf Einladung von Vorarlberg Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter (Fürstentum Liechtenstein), Regierungsrat Beat Tinner (Kanton St. Gallen) und Landesrat Daniel Zadra (Vorarlberg) in Feldkirch zur zweiten Sitzung der trilateralen Kommission zusammen.
Die bestehenden, grenzüberschreitend engen wirtschaftlichen Verflechtungen sind für die Grenzregion St. Gallen, Vorarlberg und Liechtenstein von entscheidender Bedeutung. Dabei geht die Nachfrage nach Mobilität mit einem erheblichen grenzüberschreitenden Berufspendelverkehr einher. Damit dieser Nachfrage auch im Bereich ÖV ein attraktives Angebot zur Verfügung gestellt werden kann, dient diese engere Kooperation der besseren Planung und Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Verkehrs.
Im Rahmen der zweiten Sitzung fand der Austausch zum Status und den Aktivitäten im vergangenen Jahr in den Handlungsfeldern Tarifstrukturen und Kundenservice, Angebotsdichte und Angebotsvertaktung, grenzüberschreitendes Ticketing, Grundlagendaten im grenzüberschreitenden Verkehr sowie der Schieneninfrastruktur statt. Beschlossen wurden die Aufträge 2024 an die gemeinsamen Fachgremien in den Bereichen der grenzüberschreitenden Tarifstrukturen, der Bahnverbindungen St. Gallen - St. Margrethen - Bregenz sowie der Prüfung neuer Lösungsansätze zu Bestellung und Finanzierung grenzüberschreitender Verbindungen.
Turnusgemäss übernahm Vorarlberg für ein Jahr den Vorsitz dieses Gremiums von Liechtenstein. Auf Vorarlberg wird Ende 2024 St. Gallen dann den Vorsitz innehaben. Die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich öffentlicher Verkehr dient der Bevölkerung sowie den engen wirtschaftlichen Verflechtungen und intensiviert die Zusammenarbeit der drei Verwaltungen.
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