Arbeitsbesuch von Regierungsrätin Dominique Hasler in den USA mit Fokus auf Korruptionsbekämpfung und Schutz der Menschenrechte
Vaduz (ots)
Regierungsrätin Dominique Hasler vertrat Liechtenstein an der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UNO-Konvention gegen Korruption (UNCAC) in Atlanta, USA. Für den Finanzplatz Liechtenstein ist es von zentraler Bedeutung, als verlässlicher Partner in der Bekämpfung der Korruption wahrgenommen zu werden. Dies ist gerade auch in den bilateralen Beziehungen zu den USA von grosser Bedeutung. Zudem wird Regierungsrätin Hasler im Rahmen des Engagements an den Vereinten Nationen die Ratifikationsurkunde der Behindertenrechtskonvention bei der UNO in New York hinterlegen.
Liechtenstein präsentiert seine Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung
Die UNCAC umfasst 190 Vertragsstaaten und ist das bislang einzige globale Instrument zur umfassenden Korruptionsbekämpfung. Liechtenstein ist seit 2005 Vertragsstaat und nimmt seither regelmässig an der alle zwei Jahre stattfindenden Versammlung der Vertragsstaaten teil, so auch vom 11. bis 13. Dezember in Atlanta, USA. Als weltweit vernetzter Finanzplatz ist es für Liechtenstein besonders wichtig, die Zielsetzungen und Massnahmen der Regierung im Bereich der Transparenz und Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft darzulegen. Auch die Pflege der finanzplatzrelevanten Netzwerke ist eine Priorität bei der Teilnahme an der UNCAC Konferenz. Regierungsrätin Dominique Hasler hob die Ergebnisse des im Juni 2022 veröffentlichten liechtensteinischen MONEYVAL-Berichts hervor, der Liechtenstein eine insgesamt hohe Konformität in der Geldwäschereibekämpfung attestiert. Ebenfalls verwies sie darauf, dass Liechtenstein der Rückführung von gestohlenen Vermögenswerten hohe Priorität beimisst und konnte über die kürzlich von Liechtenstein an Taiwan zurückgeführten USD 11 Millionen berichten.
In ihrer Rede an der Generaldebatte wies Regierungsrätin Dominique Hasler darauf hin, dass Korruption alle drei UNO-Säulen untergräbt: Frieden und Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte. In diesem Zusammenhang betonte sie auch, dass ein erfolgreicher Kampf gegen die Korruption nur unter dem Einbezug aller relevanter Akteure erfolgen kann. Regierungsrätin Hasler stellte deshalb die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft und ein sicheres Umfeld für Menschenrechtsverteidiger ins Zentrum ihrer Rede. Im Zusammenhang mit dem laufenden Vorsitz Liechtensteins im Ministerkomitee des Europarates verdeutlichte sie, dass Korruption eine grosse Gefahr für die Werte des Europarats - Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - darstellt.
Bilaterale Kontakte mit den USA gestärkt
Unter US-Präsident Biden wurde die Korruptionsbekämpfung als eine der wichtigsten Prioritäten der amerikanischen Sicherheits- und Aussenpolitik definiert. Über die Botschaft in Washington hat Liechtenstein die Zusammenarbeit mit den USA in diesem Bereich zuletzt intensiviert. Immer stärkere Bedeutung kommt im Austausch mit der US-Administration der Schnittstelle zwischen Korruption und Umweltverbrechen zu. Die illegale Rodung von Wäldern, der Handel mit geschützten Tieren oder der widerrechtliche Abbau von Rohstoffen sind Beispiele von solchen Verbrechen, die oft eng mit korrupten Praktiken verbunden sind und zu schweren Umweltschäden führen. Daher gehört Liechtenstein zu den ersten Unterstützern des sogenannten "Green Corruption" Programms des "Basel Institute on Governance". Liechtenstein verbindet so seine Prioritäten zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes mit seiner langjährigen Expertise in der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Auch das bilaterale Treffen zwischen Regierungsrätin Dominique Hasler und dem Präsidenten der UNCAC-Vertragsstaatenkonferenz und US-Koordinator für globale Korruptionsbekämpfung, Richard Nephew, widmete sich dieser Thematik. Ebenso tauschte sich Dominique Hasler mit der Leitung von "Transparency International" und der Geschäftsführerin des Basel Instituts aus. Liechtenstein unterstützt beide Organisationen über seine Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der UNO-Behindertenrechtskonvention
Im Rahmen der Arbeit an den Vereinten Nationen in New York wird Regierungsrätin Dominique Hasler in den kommenden Tagen die Ratifikationsurkunde Liechtensteins zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention) hinterlegen. Diese Hinterlegung ist der letzte formelle Schritt, um Vertragsstaat dieser Konvention zu werden. Der Vertrag wird damit für Liechtenstein rechtsverbindlich und tritt am 17. Januar 2024 in Kraft. Vorgängig hatte der Landtag in seiner Sitzung vom 10. November der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention zugestimmt.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist das erste völkerrechtlich bindende Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention will die volle und gleichberechtigte Sicherstellung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben durch Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten. Dadurch leistet sie einen Beitrag zur Ermächtigung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention ist ein innenpolitisch bedeutsamer Schritt für die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein und steht auch im Einklang mit der liechtensteinischen Aussenpolitik, welche dem Schutz der Menschenrechte eine zentrale Bedeutung beimisst.
Mit dem Inkrafttreten der Konvention werden im Januar auch damit zusammenhängende Anpassungen im Ausserstreitgesetz, im Gesetz über den Verein für Menschenrechte, im Statistikgesetz und im Informationsgesetz in Kraft treten. Diese Gesetzesanpassungen waren notwendig für eine konforme Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in Liechtenstein.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50
martin.frick@llv.li