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FIFA wegen Greenwashing für schuldig befunden

FIFA wegen Greenwashing für schuldig befunden
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MEDIENMITTEILUNG

FIFA wegen Greenwashing für schuldig befunden

Bern, 7. Juni 2022. Rote Karte für die FIFA: Aufgrund einer Beschwerde des Verein Avocat-e-s pour le Climat im Auftrag der Klima-Allianz im November 2022 befand die Schweizer Lauterkeitskommission, dass die Behauptungen der FIFA über die CO2-Neutralität der WM in Katar irreführend waren.

Im November 2022 wurden Beschwerden aus der Schweiz, Grossbritannien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden gegen die FIFA wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Die klagenden Verbände waren erstaunt, dass die FIFA mit einer "CO2-neutralen Weltmeisterschaft“ werben konnte. Die sechs Verbände, darunter die Klima-Allianz (Schweiz) oder Notre Affaire à tous (Frankreich), stützten sich insbesondere auf einen Bericht der NGO Carbon Market Watch (Belgien, ebenfalls Klägerin), demzufolge die Behauptungen der Turnierorganisatoren über die CO2-Neutralität weit untertrieben seien.

Shuttle-Flüge & Stadionbau nicht berücksichtigt

Die FIFA hat bei der Berechnung ihrer CO2-Emissionen die Auswirkungen der Shuttle-Flüge nicht berücksichtigt. 500 Flüge pro Tag ermöglichten es den Fans, ihre Hotels in Dubai, Riad oder Kuwait mit Katar zu verbinden. Die FIFA hatte auch die CO2-Emissionen, die durch den Bau der sieben für die Veranstaltung errichteten Fussballstadien verursacht wurden, kaum berücksichtigt. In einer Entscheidung, die den Parteien am 6. Juni 2023 zugestellt wurde, wies die Schweizer Lauterkeitskommission die Einwände der FIFA mit der klaren Feststellung zurück, dass „die [FIFA] manchmal mit absolut formulierten Botschaften gearbeitet und dadurch den falschen und irreführenden Eindruck erweckt hat, dass die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar bereits vor und während des Turniers klimaneutral oder CO2-neutral sein würde.“

Die Kommission war der Ansicht, dass die FIFA nicht "glaubhaft nachgewiesen hat, wie CO2-Emissionen, die durch das Turnier verursacht werden, gemäss den Schweizer Standards kompensiert werden können“. Die FIFA wird daher aufgefordert, "in Zukunft auf die umstrittenen Behauptungen zu verzichten, insbesondere darauf, dass die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar klimaneutral und C02-neutral sein wird“.

Starke Botschaft gegen Greenwashing

"Dies ist eine wichtige Entscheidung! Es ist eine starke Botschaft an alle Unternehmen, die Greenwashing betreiben wollen", freut sich Rechtsanwalt Quentin Cuendet, Mitglied von Avocat-e-s pour le Climat, der Verein, der die Schweizer Klage entworfen hat. "Dieser Sieg ist erst der Anfang", fügt Arnaud Nussbaumer, Vorsitzender des Vereins, hinzu, "die Klimakämpfe sind zahlreich, wir verfügen über beträchtliche Ressourcen und Unterstützung, um sie zu führen“. Christian Lüthi, Geschäfstleiter der Klima-Allianz Schweiz, ergänzt: "Auch wenn der Schaden für die Umwelt bereits angerichtet ist, setzt das Urteil ein wichtiges Zeichen für die Zukunft. Unternehmen und Organisationen wie die FIFA kommen nicht mehr darum herum, sich mit ihrem tatsächlichen Klima-Fussabdruck zu beschäftigen. Nun müssen Taten folgen, um die CO2-Emissionen zügig zu reduziert."

Die Schweizerische Lauterkeitskommission betonte die irreführende Werbung der FIFA und stellte fest, dass diese gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb verstösst, was einen Straftatbestand darstellen könnte. Gegen die Entscheidung kann von der FIFA noch wegen Willkür angefochten werden.

Medienkontakt Klima-Allianz

Medienkontakte Avocat.e.s pour le Climat

Der Entscheid kann auch unter https://avocatclimat.ch/actualite/ abgerufen werden.

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Medienstelle

medien@klima-allianz.ch / 079 766 96 20

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