Einführung biometrische Identitätskarte und neuer Aufenthaltsausweis
Vaduz (ots)
Anfang 2024 wird in Liechtenstein die biometrische Identitätskarte sowie der neu gestaltete Aufenthaltsausweis für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz herausgegeben. Zudem erhalten alle Drittstaatsangehörigen künftig ausnahmslos einen biometrischen Aufenthaltsausweis.
Ab 3. Januar 2024 kann beim Ausländer- und Passamt (APA) die neue Identitätskarte (ID) Liechtensteins beantragt werden. Neben einem angepassten Design und modernen Sicherheitselementen verfügt die ID über einen integrierten Chip zur Speicherung biometrischer Daten. Alle bisher ausgestellten IDs können bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsdatums verwendet werden. Die ID kann weiterhin direkt nach der Antragstellung am APA-Schalter mitgenommen werden.
Auch der Aufenthaltsausweis für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz wurde neu gestaltet. Dieser verfügt nun über eine zweisprachige Kartenbeschriftung in Deutsch und Englisch. Die maximale Auslauffrist für Aufenthaltsausweise, die nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1157 entsprechen, beträgt fünf Jahre. Aufenthaltsausweise von Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung, die noch mehr als fünf Jahre gültig sind, müssen deshalb ausgetauscht werden. Das APA wird die betroffenen Personen zu gegebener Zeit anschreiben. Im Moment besteht kein Handlungsbedarf. Beim Austausch ist ein vergünstigter Gebührentarif vorgesehen, der die Restlaufzeit berücksichtigt.
Der biometrische Schengen-Aufenthaltsausweis für Drittstaatsangehörige wurde mit dem Schengen-Beitritt Liechtensteins 2011 eingeführt und im Dezember 2020 aktualisiert. Dieser wird weiterverwendet, künftig jedoch ausnahmslos an alle Drittstaatsangehörige herausgegeben.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1157 hat die Europäische Union (EU) Mindeststandards für Personalausweise und Aufenthaltsausweise definiert. Diese gelten in den EU-Mitgliedstaaten bereits seit dem 2. August 2021. Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat am 17. März 2023 beschlossen, diese Verordnung ins EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss Nr. 50/2023). Der Landtag hat der Übernahme ins EWR-Recht und der Anpassung des Heimatschriftengesetzes (HSchG), des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG) sowie des Ausländergesetzes (AuG) an seiner Sitzung vom 5. Oktober 2023 zugestimmt. Die Gesetzesbestimmungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
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