Massnahmen zur Förderung des Pflegeberufs werden umgesetzt
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Februar 2024 die Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des Pflegeberufs rückwirkend auf den 1. Januar 2024 beschlossen. Dieser Entscheid erfolgte auf Grundlage einer entsprechenden Analyse, die im Wesentlichen zum Schluss kommt, dass bereits heute eine gute Konkurrenzfähigkeit der Pflegeberufe in Liechtenstein mit der angrenzenden Schweiz besteht. Die Massnahmen seien aber dazu geeignet, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Schweiz zu erlangen, solange die Pflegeinitiative in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt ist.
Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Sie steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen: Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben. Vor diesem Hintergrund wurde in der Schweiz die Pflegeinitiative angenommen, welche in den kommenden Jahren umgesetzt wird.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 10. November 2023 den Landesvoranschlag für das Jahr 2024 genehmigt und das Finanzgesetz verabschiedet. Dieser Beschluss beinhaltet auch Anträge der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe, der Familienhilfe Liechtenstein, des Landesspitals Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers auf Erhöhung des Budgets. Beantragt wurden Anhebungen der Entschädigung für Dienste an Feiertagen, Wochenenden, Abenden und in der Nacht, der Löhne während der Ausbildung an der höheren Fachschule, der Löhne für Quer-/Späteinsteigende sowie der Zulage für Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen wie in geschützten Stationen für Menschen mit Demenz. Von den Massnahmen profitieren sollen auch Mitarbeitende der Stiftung Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein, des Vereins für Betreutes Wohnen sowie des Frauenhauses Liechtenstein.
In der Folge wurde ein externes Unternehmen damit beauftragt, die Arbeitsmarkt-Situation in der Pflege in Liechtenstein mit dem benachbarten Ausland in einer vergleichenden Analyse darzulegen. Im Zuge dieser Abklärungen sollten die vorgeschlagenen Massnahmen auch auf die Kriterien der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit geprüft werden. Im Rahmen der nun vorliegenden Analyse werden die Massnahmen als zweckmässig, wirtschaftlich und verhältnismässig beurteilt. Die Analyse kommt zum Schluss, dass bereits heute eine gute regionale Konkurrenzfähigkeit gegeben ist. Der Landtag hat im November die notwenigen Finanzmittel bereitgestellt. In diesem Sinne und im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich in der Pflege ihr Bestes geben, hat die Regierung entschieden, die Massnahmen rückwirkend auf den 1. Januar 2024 umsetzen zu lassen.
Gemäss Auftrag des Landtags vom November 2023 soll dem Landtag im ersten Halbjahr 2024 ein Bericht zu den Massnahmen vorgelegt werden.
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