Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht zur Erhöhung der für die Grössenklassifizierung eines Unternehmens relevanten Schwellenwerte
Vaduz (ots)
Aufgrund der erheblichen Inflation in den Jahren 2021 und 2022 in der EU hat die EU-Kommission die betragsmässigen Kriterien für die Bestimmung der Grössenkategorie von Unternehmen überprüft, um den Auswirkungen der Inflation entsprechend begegnen zu können. Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 der EU-Kommission vom 17. Oktober 2023 hat diese die Schwellenwerte für die Grössenklassen von Unternehmen und Unternehmensgruppen inflationsbedingt im Ausmass von 25 Prozent angehoben.
Zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht hat der Landtag in seiner Sitzung vom 7. März 2024 eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet, mit welcher die in Art. 1064 PGR für Unternehmen und in Art. 1101 PGR für Unternehmensgruppen festgelegten Schwellenwerte, welche in Schweizer Franken definiert sind, um rund 25 Prozent angehoben wurden. Diese Abänderung des PGR wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten und bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 anwendbar sein.
Mit der gegenständlichen Abänderung der Verordnung zum PGR sollen in weiter Folge die Schwellenwerte für nicht in Schweizer Franken erstellte (konsolidierte) Jahresrechnungen in den Anhängen 1 und 2 der Verordnung zum PGR ebenfalls entsprechend angehoben werden. Auch diese Abänderung soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten und ebenfalls erstmals auf Geschäftsjahre anwendbar sein, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
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