Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. August 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes verabschiedet.

Das Besoldungsgesetz wurde in Erfüllung einer Massnahme aus dem Regierungsprogramm 2021-2025 einer tiefgreifenden und umfassenden Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung hat ergeben, dass das geltende Besoldungsgesetz die Anforderungen an ein modernes Besoldungssystem weitgehend erfüllt. Es ist transparent, nachvollziehbar, strukturiert, hinreichend bekannt und hat sich in der Praxis bewährt. Im Rahmen der Überprüfung hat sich aber auch gezeigt, dass es Punkte gibt, die einer Anpassung unterzogen werden sollen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der gegenständlichen Vorlage ist die Stärkung des Leistungslohngedankens. Einerseits soll der letzte noch bestehende Automatismus der Gehaltsvorrückung, namentlich der Erfahrungsanteil, abgeschafft werden. Im Gegenzug soll ein Mindestbetrag von 1% der Gesamtlohnsumme für die jährliche Anpassung des fixen Leistungsanteils zur Verfügung gestellt werden, da ein finanzieller Sockelbetrag für das Funktionieren eines Leistungslohnsystems unabdingbar ist.

Weitere Schwerpunkte der Vorlage stellen die Anhebung der Besoldungsklassen und die Abschaffung des variablen Leistungsanteils dar. Die vorgeschlagene Anhebung der Lohnklassen ergibt sich aus der durchgeführten Marktanalyse, welche diesbezüglich Handlungsbedarf aufgezeigt hat. Daneben soll jenen Personen, die derzeit am oberen Ende des Lohnbandes anstehen, wieder eine Entwicklungsperspektive eröffnet werden. Die Abschaffung des variablen Leistungsanteils wird vorgeschlagen, da dafür in der Vergangenheit nicht die erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt wurden und dieser somit auch nicht gelebt wurde. Zudem hat sich gezeigt, dass ein "Bonussystem" im Lohnsystem der Landesverwaltung nur schwer umsetzbar ist. Neben diesen Schwerpunkten sollen zudem an verschiedenen Bestimmungen des Besoldungsgesetzes geringfügige Anpassungen vorgenommen werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. November 2024.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 28.08.2024 – 10:44

    Medizinischer Bericht zur Covid-19-Pandemie in Liechtenstein veröffentlicht

    Vaduz (ots) - Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat beim Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI) der Universität Zürich einen Bericht zu medizinischen und wissenschaftlichen Aspekten der Covid-19-Pandemie in Liechtenstein in Auftrag gegeben. Der Bericht, welcher nun vorliegt, kommt zum Schluss, dass insbesondere in der pandemischen ...

  • 27.08.2024 – 17:00

    Regierung bestellt Michael Hasler zum neuen Regierungssekretär

    Vaduz (ots) - In ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. August 2024, hat die Regierung Michael Hasler zum neuen Regierungssekretär bestellt. Er folgt damit auf Horst Schädler, der das Amt seit 2011 bekleidet und im kommenden Jahr seinen Ruhestand antreten wird. Der Wechsel erfolgt per 1. Februar 2025. Michael Hasler ist eine Führungsperson mit Berufserfahrung in der Privatwirtschaft sowie der Verwaltung. Seit März 2022 ist ...

  • 27.08.2024 – 15:41

    Lender-of-last-resort ist für die Gewährleistung der Finanzstabilität essenziell

    Vaduz (ots) - Nachdem in der Debatte rund um das IWF-Referendum teilweise Missverständnisse aufgetaucht sind, sieht sich der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) veranlasst, diese richtig zu stellen und zu erklären, warum der Beitritt zum IWF ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Finanzstabilität - und damit des hohen Wohlstandsniveaus - in ...