Maisanbau 2025 zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers erneut eingeschränkt
Vaduz (ots)
In diesem Jahr wurde in Liechtenstein zum vierten Mal in Folge der westliche Maiswurzelbohrer im Rahmen des jährlichen Monitorings festgestellt. Der westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für Mais, da er bei starkem Befall zu Ertragsausfällen bis zu 50 Prozent führen kann. Die kantonalen Pflanzenschutzdienste der Schweiz und Liechtenstein stellen jedes Jahr Fallen auf, um den Einflug des westlichen Maiswurzelbohrers zu überwachen. Die Fallen werden bis zur Maisernte regelmässig kontrolliert, damit eine frühzeitige Erkennung des Maiswurzelbohrers möglich wird. Bis Mitte September 2024 wurden in einigen Fallen in den Kantonen Thurgau und St. Gallen und in Liechtenstein Maiswurzelbohrer gefangen.
Der Maiswurzelbohrer ist in der Schweizerischen Pflanzengesundheitsverordnung geregelt, die über den Zollvertrag in Liechtenstein direkt anwendbar ist. Aufgrund dieser Ausgangslage hat das Amt für Umwelt am 27. September 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Maisanbau für das Kalenderjahr 2025 auf denjenigen Flächen verbietet, auf denen bereits im Kalenderjahr 2024 Mais angebaut wurde. Der Maiswurzelbohrer kann aus heutiger Sicht über Massnahmen im Rahmen der Fruchtfolge genügend eingedämmt werden. Folglich sind diese Vorbeugemassnahen anzuordnen.
Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt sowie im Liechtensteiner Vaterland kundgemacht und ist unter www.llv.li bei "Privatpersonen" unter "Freizeit, Umwelt & Tierhaltung" im Bereich "Pflanzenschutz" der Landwirtschaft abrufbar. Die Rechtsmittelfrist dauert 14 Tage ab Veröffentlichung. Einer allfälligen Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
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