Abänderung der Verordnung über die Kinder- und Jugendzahnpflege
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2024 die Abänderung der Verordnung über die Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZV) genehmigt.
Anlass für die Verordnungsanpassung sind Überarbeitungen des Schweizer Zahnärzte- und des Schweizer Zahntechniktarifs. Diese wurden zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO bzw. dem Verband Zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS und den eidgenössischen Sozialversicherern der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ausgehandelt und finden in der Schweiz seit 1. Juni 2021 bzw. 1. Juni 2024 Anwendung. Deren aktualisierte Tarifstrukturen sollen auch im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege in Liechtenstein zur Anwendung gelangen.
Die in den Anhängen der KJZV aufgelisteten Leistungen sind derjenige Teil des gesamten Leistungskatalogs, der für eine korrekte und moderne Kinder- und Jugendzahnmedizin notwendig und sinnvoll ist.
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