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Fürstentum Liechtenstein

Regierung legt Taxpunktwert für ambulante Leistungen auf 86 Rappen fest

Vaduz (ots)

In ihrer Sitzung vom 28. Januar 2025 hat die Regierung eine Anpassung der Krankenversicherungsverordnung beschlossen, wodurch der Taxpunktwert für ärztliche Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) rückwirkend per 1. Januar 2025 auf 86 Rappen festgelegt wird.

Tarifpartner konnten sich nicht einigen

Notwendig wurde die Festsetzung durch die Regierung, weil sich die Tarifpartner - die Liechtensteinische Ärztekammer (LAEK) und der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) - im Nachgang der Anpassung des Taxpunktwerts im Kanton St. Gallen auf 86 Rappen nicht auf einen Taxpunktwert für Liechtenstein einigen konnten. Die LAEK beantragte angesichts der Entwicklungen in den benachbarten Schweizer Kantonen, die Regierung möge einen Tarmed-Taxpunktwert in Höhe von 86 Rappen festlegen. Der LKV wiederum argumentierte, er habe angesichts der hohen Pro-Kopf-Kosten der liechtensteinischen OKP-Versicherten einer Erhöhung von gegenwärtig 83 auf 86 Rappen nicht zustimmen können, und ersuchte, den Taxpunktwert nicht anzuheben. In der Folge fanden Gespräche zwischen dem zuständigen Ministerium sowie den Tarifpartnern statt und die Argumente von LKV und LAEK wurden analysiert, um eine Entscheidungsgrundlage für die Regierung zu schaffen.

Entscheid im Sinne von Verlässlichkeit und Versorgungssicherheit

Die Erhöhung auf 86 Rappen ist insbesondere damit zu begründen, dass sich die Regierung bereits bei Einführung des Tarmed in Liechtenstein 2017 bei den Vorgaben an die Verbände am regionalen Tarifniveau orientiert hat. Auch die Verbände haben im bis 2024 geltenden Tarifvertrag einen Taxpunktwert auf regionalem Niveau vereinbart. Im Sinne der Kontinuität und Verlässlichkeit soll vom Grundsatz der Orientierung am Niveau der angrenzenden Kantone nicht abgewichen werden. Im Hinblick auf die Standortattraktivität ist der Entscheid für einen regional einheitlichen Taxpunktwert vorteilhaft. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Leistungen insbesondere in der Grundversorgung sichergestellt werden.

Ursachen von Kostenunterschieden eruieren

Den Verbänden wurde eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um unter Berücksichtigung anstehender Änderungen der gesamtschweizerischen Tarifstruktur - insbesondere die Einführung des Ärztetarifs Tardoc per 1. Januar 2026 - einen Tarif zu vereinbaren und der Regierung zur Genehmigung vorzulegen. Die signifikanten Kostenunterschiede im Vergleich zwischen Liechtenstein und den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden wird das Amt für Gesundheit unter Beizug externer Expertise im Detail analysieren. Die Ergebnisse dieser Analyse sollen Ende 2025 vorgelegt werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li

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