Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Strassengesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. März 2025 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Strassengesetzes verabschiedet. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Bezug auf Bau, Unterhalt und Nutzung von Landstrassen. Zentrale Inhalte des vorgeschlagenen Gesetzes sind die Einführung eines Bewilligungsverfahren für gewisse Arten von Tiefbauprojekten, die Normierung besonderer Regeln zur Enteignung in Bezug auf die Erstellung von Landstrassen sowie die Klärung von Abgrenzungsfragen zwischen Land, Gemeinden und Werkeigentümern. Gemeindestrassen sind vom Strassengesetz nicht tangiert.
In Liechtenstein gibt es bisher kein spezifisches Gesetz in Bezug auf den Bau und den Unterhalt von Landstrassen. Selbstredend werden diesbezüglich die jeweils anwendbaren Gesetze verschiedener Materien berücksichtigt, wie beispielsweise die Lärmschutzgesetzgebung oder das Behindertengleichstellungsgesetz. Daneben gibt es in vielen Bereichen auch eine jahrzehntelange unbestrittene Praxis. Dennoch ergeben sich immer wieder rechtliche Unklarheiten, weshalb das Strassengesetz Rechtssicherheit für Private und Behörden schaffen soll. Aus diesem Grund sieht das Strassengesetz ein Bewilligungsverfahren für die Realisierung neuer Strassen von einer gewissen Tragweite vor. Bei diesem Verfahren soll der Regierung die Rolle als Bewilligungsbehörde zukommen. Das Verfahren ist dabei demjenigen im Hochbau, welches im Baugesetz normiert ist, nachgebildet. Einspracheberechtigt sind jene Eigentümerinnen und Eigentümer, über deren Grundstück die Strasse verlaufen soll sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Grundstücke, soweit die jeweiligen rechtlichen Interessen reichen. Strassenbauvorhaben, die sich insbesondere auf den Ausbau von bestehenden Strasseninfrastrukturen beziehen, sollen weiterhin ohne Bewilligungsverfahren umgesetzt werden.
Im Rechtsvergleich mit unseren Nachbarländern zeigt sich, dass Strassengesetze im Zusammenhang mit dem Strassenbau und dem Strassenunterhalt seit Langem fester Bestandteil des öffentlichen Rechts sind. Angelehnt an Strassengesetze von verschiedenen Schweizer Kantonen, sieht die Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung eines liechtensteinischen Strassengesetzes deswegen unter anderem auch vor, dass die Strassennutzung sowie Duldungspflichten - bspw. betreffend die Installation von Strassenbeleuchtungen oder Schneeablagerungen - normiert werden.
Das Strassengesetz sieht auch vor, dass das Land zur Gestaltung des Strassenraums und aus klimaschutztechnischen Gründen die Kosten für die Bepflanzung auf an Landstrassen angrenzende Parzellen übernehmen kann. Des Weiteren sieht die Vorlage zur Förderung des Fahrradverkehrs in Einklang mit den Zielen des Mobilitätskonzepts 2030 vor, dass das Land Liechtenstein zukünftig die Kosten für die Errichtung neuer Radwege in Gemeinden ganz oder teilweise übernehmen kann.
Darüber hinaus soll durch Anpassungen der Enteignungsregeln für den Strassenbau auch die Realisierbarkeit von Projekten im Strassenbau erhöht werden. Neu soll die Regierung über Enteignungen und über die Höhe von Entschädigungen entscheiden können, wobei diese Entscheidungen beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden könnten. Das Enteignungsverfahren soll abhängig von der im Finanzhaushaltsgesetz definierten Art der Ausgabe unterschiedlich ausgestaltet werden. Dort, wo der Landtag einen Finanzbeschluss für ein konkretes Bauprojekt genehmigt, soll die Regierung als "ultima ratio" die Möglichkeit erhalten, ein Enteignungsverfahren durchzuführen. Insoweit gebundene Ausgaben betroffen sind und der Landtag nicht über das einzelne Projekt entscheidet, soll eine vom Landtag bestellte "Enteignungskommission" die Angelegenheit beurteilen und der Regierung eine Empfehlung abgeben, bevor diese über die Enteignung entscheidet.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Juni 2025.
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