Verlängerung des Internationalen Getreideabkommens von 1995
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute das Internationale Getreideabkommen von 1995 um weitere zwei Jahre verlängert. Damit verpflichtet sich die Schweiz, den Bedürftigen dieser Welt weiterhin jährlich mindestens 40'000 Tonnen Nahrungsmittel zukommen zu lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist verantwortlich für die Durchführung dieses Abkommens und präsidiert zurzeit das internationale Nahrungsmittelhilfekomittee.
Das Internationale Getreideabkommen von 1995 besteht aus den beiden Uebereinkommen betreffend Getreidehandel und Nahrungsmittelhilfe. Letzteres wurde bereits 1999 neu ausgehandelt und bleibt bis 2002 in Kraft.
Das Uebereinkommen betreffend Getreidehandel will den weltweit freien Getreidehandel unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer fördern. Damit soll eine weitgehende Stabilität der internationalen Getreidemärkte erreicht sowie die Sicherheit der Weltversorgung mit Nahrungsmitteln erhöht werden. Es enthält keine wirtschaftlichen Bestimmungen wie Mindest- oder Höchstpreise, Liefer- oder Bezugsverpflichtungen oder Vereinbarungen über die Vorratshaltung. Das Uebereinkommen schafft vielmehr einen wichtigen Rahmen für den Informationsaustausch und die Beratung über Besorgnisse der Mitglieder bezüglich Getreidehandel.
Im laufenden Jahr werden die Lieferungen der Schweiz die Mindestverpflichtungen im Uebereinkommen betreffend Nahrungsmittelhilfe von jährlich mindestens 40'000 Tonnen Nahrungsmittel wesentlich übertreffen. Die Schweiz beschafft die benötigten Mengen (hauptsächlich Getreide) vorwiegend in Entwicklungsländern mit genügender Selbstversorgung. Die Mitglieder des internationalen Nahrungsmittelhilfekomitees (USA, EU, Kanada, Australien, Argentinien, Japan, Norwegen, Schweiz) liefern jährlich gegen 10 Mio. Tonnen Nahrungsmittelhilfe.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Internationales,
Friedrich Brand, Tel. 031 322 26 72