Einigung der Parteien über das AOC-Pflichtenheft für Gruyère-Käse
Bern (ots)
Die Bezeichnung 'Gruyère' kann in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) aufgenommen werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird das Dossier schliessen.
Das Gesuch um Eintragung der Bezeichnung 'Gruyère' als AOC wurde im September 1999 öffentlich aufgelegt. Beim BLW gingen gegen dieses Eintragungsgesuch 53 Einsprachen ein, wovon einige in der Folge wieder zurückgezogen wurden. Die restlichen Parteien, die ihre Einsprache aufrechterhielten, haben nun zu einer Einigung gefunden, so dass der Eintragung der Bezeichnung Gruyère als AOC nichts mehr im Wege steht. Erzielt werden konnte die Einigung dank des letzten Pflichtenheftvorschlages, den das BLW am Anfang Juni 2001 allen Parteien vorgestellt hatte. Die Einigung bringt keine Beeinträchtigung der typischen Eigenschaften des Gruyère mit sich: Die wichtigsten Punkte betreffen die Abgrenzung des geografischen Gebiets und die Verwendung des Namens 'Gruyère' für verarbeitete Erzeugnisse, insbesondere für Schmelzkäse.
Das BLW hat den Parteien seinen Entscheid, die Einsprachen abzuschreiben, heute eröffnet. Die Eintragung der Bezeichnung 'Gruyère' als GUB wird am 12. Juli 2001 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Kontakt:
Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung,
Natel 079 372 82 32
Bundesamt für Landwirtschaft
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