Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden
Bern (ots)
Die Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert und das Landwirteprivileg geregelt werden. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung des Sortenschutzgesetzes bis am 30. April 2002 in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz) soll es erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in der Fassung von 1991 zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden, insbesondere auf Sorten, die sich nur geringfügig von der Ursprungssorte unterscheiden (zum Beispiel nur in der Farbe). Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht. Als Ausnahme vom Sortenschutzrecht ist vorgesehen, wie bisher für landwirtschaftliche Kulturarten das Landwirteprivileg zu gewähren. Danach darf der Landwirt seine Ernte einer geschützten Sorte im eigenen Betrieb als Vermehrungsmaterial verwenden. Der Bundesrat soll allerdings Arten, die nicht als Rohstoff für Grundnahrungsmittel oder Futtermittel dienen, vom Landwirteprivileg ausnehmen können. Insbesondere diese Bestimmung steht in engem Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Patentgesetzes, für welche die Vernehmlassung heute ebenfalls eröffnet wurde.
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