Zusatzkontingente: Neuerung bei der Gesuchsstellung
Bern (ots)
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Kontingentierung der Milchproduktion geändert. Die Neuerungen betreffen vor allem die Unterlagen, die mit den Gesuchen für Zusatzkontingente einzureichen sind.
Seit dem 1. Januar 2002 können Produzenten und Produzentinnen des Talgebietes während des ganzen Jahres kontingentsberechtigte Zuchttiere aus dem Berggebiet kaufen. Um eine kontinuierliche Behandlung der Gesuche zu ermöglichen, wurde eine Gesuchsfrist von 60 Tagen eingeführt.
Die Tierhalter sind verpflichtet, ihren Tierbestand sowie allfällige Ab- und Zugänge der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu melden. Mit diesen Angaben können die zuständigen kantonalen Amtsstellen die Anforderungen an die zugekauften Tiere kontrollieren. Bis aber diese Kontrollen direkt über die TVD abgewickelt werden können, ist eine neue Regelung im Bereich Gesuchsstellung nötig.
Mit dem Gesuch für ein Zusatzkontingent sind neu folgende Unterlagen einzureichen:
- Unterzeichnetes Gesuchsformular;
- Kopie des Begleitdokumentes für Klauentiere: einzureichen sind alle Begleitdokumente eines Tieres von der Geburt an bis es auf dem Betrieb des Gesuchstellers eingetroffen ist;
- Kopie der Geburtsmeldung für Tiere, die im Berggebiet geboren sind;
- Kopie der Geburtsmeldung des letzten Kalbes des zugekauften Tieres (für trächtige Tiere nach der Geburt nachliefern);
- Für Tiere, die vor dem 1. Dezember 1999 im Berggebiet geboren oder gehalten wurden, ist zusätzlich eine Kopie der Bestandesaufnahme des Tierhalters im Berggebiet per 1. Dezember 1999 einzureichen.
Diese Neuerungen treten am 1. April 2002 in Kraft.
Kontakt:
Paolo Degiorgi
Sektion Milchkontingentierung
Tel. +41/31/322'27'22
Bundesamt für Landwirtschaft
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