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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: Der Einsatz von Ökofutter in der Tierhaltung ist einheitlich geregelt

(ots)

Schweine- oder Geflügelhalter, welche Ökofutter einsetzen wollen, können jetzt die fakul-tativen Module 6 und 7 der Suisse-Bilanz anwenden. Wird Ökofutter eingesetzt, kann ein gegenüber den Grundlagen der Düngung 01 (GRUDAF01) abweichender Nährstoffanfall geltend gemacht werden. Die bisherigen Berechnungsmethoden werden bis längstens am 31. Dezember 2003 anerkannt. Der Einsatz von Ökofutter bei Schweinen, Jung- und Legehennen erlaubt, die N- und/oder P-Anfallswerte gegenüber den Standardanfallswerten der GRUDAF 01 zu reduzieren. Die Öko-futter weisen reduzierte Phosphor- und Stickstoffgehalte auf, die Nährstoffausscheidung der Tiere wird dadurch geringer. Den Landwirten stehen zwei Berechnungsmöglichkeiten mit unterschiedlich hohem administra-tivem Aufwand zur Auswahl: · Bei der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) wird der Nährstoffanfall pro Tierkategorie auf Grund des durchschnittlichen Futtergehaltes der verfütterten Futtermit-tel berechnet. · Die Import/Export-Bilanz (Modul 7) bilanziert alle Bestandesveränderungen sowie alle eingesetzten Futtermittel pro Produktionszweig. Die Weisungen zur Berücksichtigung von Ökofuttern in der Suisse- Bilanz regeln die Rahmen-bedingungen. Die Kantone bestimmen die Kontrollorgane und regeln die Kostenfolge kantonal. Im Anhang des gesamten Dokumentes befinden sich die Vereinbarung über den Einsatz von Ökofuttern, welche mit den Futtermittellieferanten abzuschließen ist, sowie Aufzeichnungsfor- mulare zu den beiden Modulen. Letztere können ab 15. Februar 2003 bei den Beratungs-zentralen bezogen werden. Zusätzlich können ab dem 15. Februar die Excel-Tabellen zu den Zusatzmodulen 6 und 7 gratis von der Website der beiden Beratungszentralen LBL, Lindau (www.lbl.ch) und SRVA, Lausanne (www.srva.ch) heruntergeladen werden. Die LBL führt am 19. Februar einen Einführungskurs zu den beiden Zusatzmodulen durch. Für weitere Auskünfte: BLW: Victor Kessler, 031 323 31 34 SRVA: André Zimmermann, 021 619 44 30 LBL: Annelies Übersax, 052 354 97 70 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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