Liechtenstein - OECD: Liechtenstein fest entschlossen Dialog weiterzuführen
Vaduz (ots)
Liechtenstein bedauert OECD-Entscheid
«Wir sind weiterhin entschlossen die Kooperation und den konstruktiven Dialog mit der OECD und den einzelnen Mitgliedsländern fortzusetzen,» betonte der liechtensteinische Regierungschef Otmar Hasler heute. Gleichzeitig bedauert die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Entscheidung der OECD, Liechtenstein auf die offizielle Liste der unkooperativen Steueroasen zu setzen. Hasler erklärte sich bereit, den Informationsaustausch in bilateralen Verträgen mit anderen Ländern zu regeln. Dabei gehe Liechtenstein von allgemein anerkannten Grundsätzen seiner Rechtsordnung aus, wie dem Prinzip der Gegenseitigkeit, des Schutzes der Privatsphäre und des allgemeinen Rechtsschutzes des Einzelnen. Hasler sagte: «Wir sind jederzeit bereit für eine faire Kooperation, die sowohl den Anliegen Liechtensteins wie auch der OECD entsprechen.»
Diese Kooperationsbereitschaft muss nach Ansicht Liechtensteins aber auf der Grundlage der Gleichbehandlung von OECD-Mitgliedern und Nicht-OECD-Mitgliedern (»level playing field») und auf einem fairen und völlig offenen Verfahren bei der Festlegung gemeinsamer internationaler Steuerpolitik (»fair and fully open procedure») beruhen. Dies waren auch die Kernpunkte der Meinungsverschiedenheiten mit der OECD.
Zum Vorwurf, das Bankkundengeheimnis fördere die Geldwäscherei und die Finanzierung des internationalen Terrorismus, sagte der Regierungschef des Fürstentums: «Steuern zu erheben fällt in die Hoheit des einzelnen souveränen Staates. Die Art und die Höhe der Steuern steht in keinem kausalen Zusammenhang mit der Finanzierung des internationalen Terrorismus. Die vielgestaltigen Sorgfaltspflicht-Massnahmen in Liechtenstein zur Abwehr illegaler Gelder dienen auch der Bekämpfung des Terrorismus, der ein globales und kein Liechtensteiner Problem ist. Steuerharmonisierungen sind kein Instrument der Terrorismus- Bekämpfung. Die Frage der Finanzierung des internationalen Terrorismus und die Steuerfrage dürfen nicht vermischt werden.»
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Eckpfeiler des liechtensteinischen Rechtsstaates. Das Bankkundengeheimnis, das sich daraus ergibt, schützt die legitime Privatsphäre jedes Bankkunden, nicht jedoch kriminelle Machenschaften. Deshalb wird das Bankkundengeheimnis bei Strafverfolgungsverfahren durchbrochen und ist nicht absolut zu verstehen.
Der Entscheidung über das Listing Liechtensteins sind intensive Gespräche vorausgegangen, in denen Liechtenstein seinen Standpunkt und seine weitreichende Kooperationsbereitschaft zu Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten dargelegt hat. Liechtenstein hat insbesondere auf die bereits bestehende Transparenz in Steuerangelegenheiten hingewiesen.
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