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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: BLW: Plantomycin wird zur Bekämpfung des Feuerbrands nicht zugelassen

(ots)

Das Pflanzenschutzmittel Plantomycin mit dem Wirkstoff Streptomycin wird in der Schweiz zur Bekämpfung des Feuerbrandes nicht zugelassen. Die Bundesbehörden haben ein Gesuch für das Inverkehrbringen des Produkts geprüft und abgelehnt. Überlegungen zum Schutz der Gesundheit standen beim Entscheid im Vordergrund. Der Feuerbrand gilt als gefährlichste Krankheit des Kernobsts. In der Schweiz liegt das Schwergewicht bei der Bekämpfung des Feuerbrands wie bisher bei den präventiven hygienischen Massnahmen. Bei gravierendem Befall mit entsprechenden Ertragsausfällen werden die vorsorglichen Massnahmen durch gezielte finanzielle Entschädigungen durch den Bund und die Kantone ergänzt. Zu Beginn des Jahres 2002 ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein Gesuch für die Zulassung von Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbrands im Obstbau eingereicht worden. Das Pflanzenschutzmittel Plantomycin enthält den antibiotischen Wirkstoff Streptomycin. Es wird in einigen Ländern im Obstbau gegen den Erreger der Feuerbrandkrankheit, das Bakterium Erwinia amylovora, eingesetzt. Der Feuerbrand gilt als gefährlichste Krankheit des Kernobsts. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kommen die Bundesbehörden zum Schluss, dass für eine Zulassung für Plantomycin im Obstbau keine Bewilligung erteilt werden kann. Überlegungen zum Schutz der Gesundheit stehen dabei im Vordergrund, insbesondere die Befürchtung, dass Resistenzgene gegen Antibiotika auch auf Krankheitserreger des Menschen übertragen werden könnten. Bei der Bekämpfung des Feuerbrands verfolgt die Schweiz eine dreistufige Strategie: In erster Linie wird Verhinderung, danach Tilgung und schliesslich Eindämmung des Befalls angestrebt. Detailliertere Angaben zu dieser Bekämpfungsstrategie und Erläuterungen zu den verschiedenen zugehörigen Massnahmen finden sich unter www.feuerbrand.ch. Die derzeit praktizierten Massnahmen werden ergänzt durch finanzielle Abgeltungen durch den Bund und die Kantone. So können die Obstproduzenten bei starkem Feuerbrandbefall in Obstanlagen im Rahmen der bisher üblichen Abfindung für grossen Ertragsausfall entschädigt werden. Seit 2001 sind in der Schweiz drei Pflanzenschutzmittel mit einer Wirkung gegen Feuerbrand bewilligt: Kupfer, Myco-Sin (schwefelsaure Tonerde) und Biopro (Bacillus subtilis). Seit dem 1. Januar 2003 ist als weitere neue Massnahme die Produktion, das Inverkehrbringen und die Einfuhr der Gattung Cotoneaster und zweier weiterer wichtiger Wirtspflanzen des Feuerbrands (Photinia davidiana und Photinia nussia) verboten. International wird die Suche nach geeigneten Pflanzenschutzmassnahmen intensiv fortgesetzt. Für weitere Auskünfte: Oliver Félix, Abteilung Produktionsmittel, Tel. 031 322 25 86 Heinz Reust, Abteilung Chemikalien, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 96 25 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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