Bericht zum vorzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung
(ots)Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) macht einen Vorschlag, wie der vorzeitige Ausstieg aus der Milchkontingentierung konkret umgesetzt werden könnte. Bis Ende Juli können interessierte Kreise Stellung nehmen. Voraussichtlich im Herbst 2004 soll dem Bundesrat eine Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung unterbreitet werden. Im vergangenen Jahr hat das Parlament den Zeitplan für die Aufhebung der Milchkontingentierung im Landwirtschaftsgesetz verankert (Art. 36a). Danach können Produzentinnen und Produzenten bereits am 1. Mai 2006 aus der Kontingentierung aussteigen. Die Voraussetzungen, die dazu erfüllt sein müssen, sowie die Anforderungen an die privat- rechtliche Milchmengenregelung hat das BLW nun in Form eines Berichtes veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem einen Entwurf für eine Verordnung über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung und einen erläuternden Kommentar dazu. Der Bericht ist bereits im Vorfeld auf ausserordentlich grosses Interesse gestossen. Weil die Regelung des Ausstiegs aus der Milchkontingentierung für die schweizerische Milchwirtschaft von grosser Bedeutung ist, sollen die interessierten Kreise die Gelegenheit erhalten, sich mit dem Vorschlag auseinander zu setzen. Das BLW führt deshalb eine Anhörung durch und nimmt bis Ende Juli 2004 Stellungnahmen zum veröffentlichten Bericht entgegen. Für Ende Jahr wird dann ein Beschluss der neuen Verordnung durch den Bundesrat angestrebt. Der Bericht kann beim BLW bezogen oder unter http://www.blw.admin.ch/dossiers/00979/index.html?lang=de eingesehen werden. Weiter hat das BLW die Weisungen zur Milchkontingentierungsverordnung (MKV) ergänzt. Die Änderung steht in Zusammenhang mit der auf 1. Mai 2004 in die MKV eingefügten Bestimmung, mit welcher der Bundesrat den Handel mit Milchkontingenten eingeschränkt hat. Die Weisungen können ebenfalls beim BLW bezogen oder unter http://www.blw.admin.ch/dossiers/00979/index.html?lang=de eingesehen werden. Für weitere Auskünfte: Jacques Chavaz, stellvertretender Direktor, 031 322 25 02 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst