Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Auch Gehaltsnebenleistungen von Bedeutung sind im Lohnausweis anzugeben
Bern (ots)
03. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat will die administrative Belastung insbesondere der KMU wenn immer möglich reduzieren. Das bedeute aber nicht, dass die gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe ihrer steuerbaren Leistungen an die Arbeitnehmer diesem Ziel untergeordnet werden darf. Es sei vielmehr Pflicht der Steuerbehörden, im Interesse einer gleichmässigen, gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis auch nach Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen zu fragen. Dies hat der Bundesrat heute in seiner Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Jean-Claude Vaudroz (CVP/GE) festgehalten.
Vaudroz hatte in einer Interpellation vom 6. Mai 2003 Auskunft darüber verlangt, ob der neue Lohnausweis den Klein- und Mittelunternehmen (KMU) nicht übermässige Verwaltungskosten aufbürde.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass nicht zuletzt dank des Übergangs von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung die Zahl der auszufüllenden Felder im neuen Lohnausweis reduziert und das Formular übersichtlicher gestaltet werden konnten. Es bleibe das Ziel der Landesregierung, die administrative Belastung der KMU nach Möglichkeit zu reduzieren. Zu beachten sei allerdings, dass gesetzliche Vorschriften wie die Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer diesem Ziel nicht untergeordnet und damit faktisch ausser Kraft gesetzt werden dürfen. Wenn ein Teil der Arbeitgeber in erheblichem Umfang anstelle von Geld Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen ausrichteten und die Zuwendung dieser so genannten Fringe benefits als Instrument der Personal- und Lohnpolitik einsetzten, sei es Pflicht der Steuerbehörden, im Interesse einer gleichmässigen, gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis nach derartigen Leistungen zu fragen.
Der von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) gebildeten gemischten Arbeitsgruppe ist es laut Bundesrat gelungen, sowohl bezüglich der Angabe der Gehaltsnebenleistungen als auch der effektiven Spesenvergütungen eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Zugleich habe die SSK auf Antrag der Wirtschaftsverbände Anfang Juli 2003 beschlossen, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein weiteres Jahr zu verschieben (freiwillige Anwendung des neuen Formulars zur Bescheinigung der Löhne für 2005, obligatorische Anwendung ab 2006).
Auskunft: Erwin Aeschlimann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 17
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