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Bundesamt für Landwirtschaft

Empfehlungen für die Deklaration der Rebsorte Johanniter

(ots)

Der Inhaber der Marke „Johanniter“ und Vertreter der Weinbranche haben sich auf Empfehlungen für die Deklaration der Rebsorte „Johanniter“ geeinigt. Die Empfehlungen stellen sicher, dass das Markenschutzrecht gewahrt wird. Seit ein paar Jahren wird in der Schweiz die Rebsorte „Johanniter“ angepflanzt. Das Urteil des Zürcher Handelsgerichts vom 20. April 2004 hat gezeigt, dass ein Markenrecht verletzen kann, wer den Begriff „Johanniter“ auf seine Weinetikette druckt. In einigen Kantonen sind jedoch die Weinbauern verpflichtet, die Rebsorte auf der Weinflasche zu deklarieren. Andere möchten die Deklaration freiwillig vornehmen. Um künftig Konflikte zwischen sich und anderen Weinbauern zu vermeiden, hat der Markeninhaber mit Vertretern der Weinbranche unter Vermittlung des Bundesamtes für Landwirtschaft eine gangbare Lösung gesucht. Ergebnis dieser Verhandlungen sind Empfehlungen, wo und wie die Rebsorte „Johanniter“ deklariert werden muss, damit nicht mit einer Klage des Markenschutzinhabers zu rechnen ist. Die Empfehlungen werden unter anderen in den Zeitschriften „Obst- und Weinbau“ und „Revue suisse de viticulture arboriculture horticulture“ publiziert. Für weitere Auskünfte: Eva Tscharland, Hauptabteilung Forschung und Beratung, Tel. 031 322 25 94 Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst

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