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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften bis 24. November verlängert

Bern (ots)

Der Bund verlängert die Kriegsversicherungsdeckung
für Schweizer Fluggesellschaften. Das Eidg. Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Sicherstellung für
Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg
und Terror, bis zum 24. November 2001 erstreckt. Damit ist es den
schweizerischen Luftfahrtunternehmen auch weiterhin möglich, weltweit
ihre Flugdienste anzubieten.
Der  Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den
schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften eine bis 25. Oktober 2001
befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden,
beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem
Entscheid vorausgegangen war die weltweite Kündigung der Verträge
durch die Versicherungsgesellschaften als Folge der Terroranschläge
vom 11. September in den USA. Weil der Versicherungsmarkt immer noch
keine adäquaten Versicherungsprodukte anbietet, hat das UVEK
inzwischen die Sicherstellung durch den Bund um einen Monat
verlängert. Die Deckung umfasst Beträge ab jenen 50 Millionen Dollar,
welche die Versicherungen noch garantieren, bis maximal 2 Milliarden
Dollar.
Die interessierten schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften
können beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine bis 24.
November 2001 befristete Sicherstellung nachsuchen. Sie verpflichten
sich, dem Bund eine Prämie im gleichen Umfang zu bezahlen, wie sie
die Versicherer vor der Kündigung der Verträge erhoben hatten. Die
Fluggesellschaften müssen sich aber weiter bemühen, mit den
Privatversicherern eine von der Bundeshilfe unabhängige neue Lösung
zu finden.

Kontakt:

Daniel Ruhier, Leiter Prozess Luftverkehrsbetriebe (BAZL)
Tel. +41 31 325 91 40

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