Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gentechnikgesetzes
Bern (ots)
Der Bundesrat hat von der Neukonzeption der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) im Bereich Gen-Lex Kenntnis genommen. Seiner Ansicht nach kann die Gentechnologie im Ausserhumanbereich auch mit einem neuen Gentechnikgesetz geregelt werden.
Der Bundesrat hat deshalb nichts Grundsätzliches gegen die vorgeschlagene Neukonzeption der WBK-S einzuwenden, die Regelung zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Gentechnologie in einem neuen, eigenständigen Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich zusammenzufassen. Die Vorschläge der Kommission haben zudem zum Ziel, die Sicherheit im Bereich Gentechnik zu stärken. Der Bundesrat kann sich diesem Vorschlag weitgehend anschliessen. Das hat er der Kommission mit beiliegendem Schreiben mitgeteilt.
In seiner Botschaft vom 1. März 2000 an die Eidgenössischen Räte hatte der Bundesrat vorgesehen, die für eine Umsetzung der Gen-Lex-Motion notwendigen Ergänzungen des bestehenden Gentechnikrechts (z.B. durch Bestimmungen zur Achtung der Würde der Kreatur, Verankerung einer Ethikkommission, Erweiterung der Haftpflicht) durch eine Aenderung des Umweltschutzgesetzes vorzunehmen.
Kontakt:
Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. +41 31 322 93 01
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation, Pressedienst
Beilagen:
Stellungnahme des Bundesrates an die WBK-S.