Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Internationale Haftung für grenzüberschreitende Umweltschäden
Bern (ots)
Umweltverschmutzer müssen in Zukunft auch für grenzüberschreitende Schäden aufkommen. Dies fordert die Schweizer Delegation, die am 2. und 3. Juli 2001 an einer Sondersitzung der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) in Genf teilnimmt. Eine internationale Haftpflichtregelung für Schäden aus unfallbedingter Umweltverschmutzung soll in zwei Jahren verabschiedet werden.
Grenzüberschreitende Umweltschäden sollen inskünftig über eine konkrete Haftpflichtregelung gedeckt werden. Auf Initiative der Schweiz wird im Rahmen einer Sondersitzung der Vertragsparteien des "Uebereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen" und des "Uebereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen" eine entsprechende internationale Regelung ausgearbeitet. Die Schweizer Delegation wird von Ernst Berger, Chef der Sektion Sicherheitstechnik im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), geleitet; er wird voraussichtlich an der ECE-Sondersitzung in Genf zum Vizepräsidenten gewählt.
Nach den Vorstellungen der Schweiz müssten von einer internationalen Haftpflichtregelung sämtliche Industrieanlagen mit grossen chemischen Schädigungspotenzialen in Grenznähe und in der Nähe von grenzüberschreitenden Gewässern erfasst werden. Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen über genügende finanzielle Sicherheiten zur Abdeckung allfälliger Schäden verfügen. Dies bedingt entweder den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder den Nachweis einer Bankgarantie. Die Geschädigten von grenzüberschreitenden Umweltverschmutzungen sollen in einem einfachen Verfahren zu ihrem Recht kommen. Dazu gehört, dass sie nicht im Sitzstaat des Unternehmens, sondern in ihrem Wohnstaat Klage einreichen können. Eine derartige Regelung entspräche auch den Grundsätzen des schweizerischen Umwelthaftpflichtrechts.
Die von der Schweiz angestrebte Regelung will aber nicht nur die Opfer entschädigen und eingetretene Umweltschäden soweit wie möglich beheben. Vielmehr haben Haftpflichtregelungen eine präventive Wirkung, denn ein Unternehmen, das auch für einen Schaden im angrenzenden Ausland finanziell aufkommen muss, wird Vorkehrungen treffen, damit gar kein Schaden eintreten kann.
An der ECE-Sondersitzung nehmen etwa 35 europäische Staaten teil. Eine internationale Expertengruppe soll danach einen konkreten Vorschlag für eine Haftpflichtregelung erarbeiten, die, so hofft das BUWAL, innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgehandelt werden kann. Der Vorschlag könnte dann an der Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" im Mai 2003 in Kiew verabschiedet werden.
Kontakt:
Jürg Bally, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. +41 31 322 54 29 (an der Tagung vom 2. - 3.
Juli 2001, Mobile +41 79 277 51 85)
Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. +41 31 322 54 34 (an der Tagung vom
2. - 3. Juli 2001, Mobile +41 79 352 63 89)