Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen ab 2002
Bern (ots)
Dank einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) müssen die Gemeinden in Zukunft weniger Geld für die Sammlung und Verwertung von Altglas ausgeben. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat hierzu den detaillierten Gebührentarif für Glasflaschen festgelegt. Ab dem Jahr 2002 werden Getränkeflaschen aus Glas je nach Grösse mit 2, 4 oder 6 Rappen belastet.
Die Sammlung und Verwertung von Altglas läuft gut: Mehr als 90 Prozent der verbrauchten Glasverpackungen finden den Weg ins Recycling. Seit Jahren allerdings sind für die Gemeinden die Kosten ein Thema, die ihnen aus der Sammlung und Verwertung von Altglas entstehen. Deshalb hat der Bundesrat zu ihrer Entlastung am 5. Juli 2000 eine Aenderung der Verordnung über Getränkeverpackungen beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Kosten der Altglasverwertung mit vorgezogenen Gebühren (VEG) in den Kaufpreis neuer Flaschen zu integrieren.
Der Auftrag zur Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG ist auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung an die neu auftretende Organisation VETROSWISS vergeben worden (siehe Kasten). Als letztes Element hat Bundespräsident Moritz Leuenberger nun per Verordnung die Gebührentarife festgelegt. Ausgehend von einem Vorschlag der Getränkebranche gelten ab dem 1. Januar 2002 folgende Gebühren:
Füllvolumen der Glasflasche VEG von 0,09 bis 0,33 Liter 2 Rappen grösser als 0,33 bis 0,60 Liter 4 Rappen grösser als 0,60 Liter 6 Rappen
Die Gebühr wird bei inländischen Herstellern von Glasflaschen, bei den Importeuren leerer Glasflaschen und bei den Importeuren von Getränken in Glasflaschen einkassiert. Auf den im Inland wiederverwendeten Flaschen wird beim erneuten Gebrauch keine weitere VEG erhoben. Wie weit der Handel die geringfügigen Beträge an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben wird, lässt sich heute noch nicht abschätzen; grosse Auswirkung auf das Portemonnaie des Konsumenten sind aber nicht zu erwarten. Für die Konsumentinnen und Konsumenten entstehen keine zusätzlichen Umtriebe, ebensowenig wie bei den vor Jahren eingeführten freiwilligen Entsorgungsbeiträgen auf PET-Flaschen und Aludosen. Auch hat die Einführung der VEG keine unmittelbare Auswirkung auf die über lange Zeit gewachsene, gut bekannte Infrastruktur für die Altglassammlung. Das obligatorische Pfand auf Mehrwegflaschen wird von der VEG ebenfalls nicht tangiert.
Ein Grossteil der Einnahmen von jährlich etwas über 20 Millionen Franken soll direkt oder via Abfallverbände an die Gemeinden fliessen; der Rest der Einnahmen wird für die Information der Oeffentlichkeit verwendet sowie für die Administration. Die Gemeinden erhalten so einen wesentlichen Beitrag an die Kosten der Sammlung, des Transportes und der Aufbereitung des Altglases. Allerdings genügen zumindest vorläufig die jetzt festgelegten Gebühren nicht, um sämtliche Kosten der Gemeinden zu decken. Ob dies dereinst der Fall sein wird, hängt u.a. vom Sammelsystem der einzelnen Gemeinden ab.
Die Kosten variieren heute je nach Gemeinde und Sammelsystem und liegen bei durchschnittlich Fr. 120.- pro Tonne. Mit den zu erwartenden Beiträgen in der Höhe von vielleicht 60 bis 70 Franken pro Tonne ist eine deutliche Entlastung zu erwarten. Auch die Sammlung ganzer Flaschen für die Wiederverwendung wird unterstützt. Der Verteilschlüssel für die Entschädigungen sowie die Modalitäten der Auszahlungen werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet. Nähere Einzelheiten sind voraussichtlich gegen Jahresende erhältlich.
Auftrag an private Organisation
Gemäss Umweltschutzgesetz verwaltet nicht die Bundesverwaltung, sondern in ihrem Auftrag eine private Organisation die VEG. Die für die VEG auf Glasflaschen zuständige VETROSWISS mit Sitz in Glattbrugg* steht unter der Aufsicht des BUWAL. Sie ist bisher unter dem Firmennamen Credit Card Center AG im Bereich der Verarbeitung von Kreditkarten-Transaktionen tätig. Zur Erfassung von importierten Glasflaschen strebt die VETROSWISS eine enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden an, die den administrativen Aufwand der Gebührenpflichtigen möglichst tief halten soll. Es gehört auch zu den Aufgaben der VETROSWISS, die Oeffentlichkeit regelmässig über die Erträge der vorgezogenen Entsorgungsgebühr, deren Verwendung sowie weitere Fakten der Altglasentsorgung zu informieren.
* VETROSUISSE, Postfach, 8152 Glattbrugg, Tel. +41 1 809 44 66; Fax +41 1 809 44 77
Kontakt:
Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, BUWAL,
Tel. +41 31 322 93 28
Hansjörg Buser, Verpackungen und Konsumgüter, BUWAL,
Tel. +41 31 324 94 13
Peter Gerber, Verpackungen und Konsumgüter, BUWAL,
Tel. +41 31 322 80 57
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation, Pressedienst
Beilage: Verordnungstext