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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Entsorgungsgebühr auf Glasflaschen ab 2002

Bern (ots)

Dank einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG)
müssen die Gemeinden in Zukunft weniger Geld für die Sammlung und
Verwertung von Altglas ausgeben. Das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat hierzu den
detaillierten Gebührentarif für Glasflaschen festgelegt. Ab dem Jahr
2002 werden Getränkeflaschen aus Glas je nach Grösse mit 2, 4 oder 6
Rappen belastet.
Die Sammlung und Verwertung von Altglas läuft gut: Mehr als 90
Prozent der verbrauchten Glasverpackungen finden den Weg ins
Recycling. Seit Jahren allerdings sind für die Gemeinden die Kosten
ein Thema, die ihnen aus der Sammlung und Verwertung von Altglas
entstehen. Deshalb hat der Bundesrat zu ihrer Entlastung am 5. Juli
2000 eine Aenderung der Verordnung über Getränkeverpackungen
beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, die Kosten der
Altglasverwertung mit vorgezogenen Gebühren (VEG) in den Kaufpreis
neuer Flaschen zu integrieren.
Der Auftrag zur Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG ist
auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung an die neu auftretende
Organisation VETROSWISS vergeben worden (siehe Kasten). Als letztes
Element hat Bundespräsident Moritz Leuenberger nun per Verordnung die
Gebührentarife festgelegt. Ausgehend von einem Vorschlag der
Getränkebranche gelten ab dem 1. Januar 2002 folgende Gebühren:
Füllvolumen der Glasflasche VEG
   von 0,09 bis 0,33 Liter           2 Rappen
   grösser als 0,33 bis 0,60 Liter   4 Rappen
   grösser als 0,60 Liter            6 Rappen
Die Gebühr wird bei inländischen Herstellern von Glasflaschen, bei
den Importeuren leerer Glasflaschen und bei den Importeuren von
Getränken in Glasflaschen einkassiert. Auf den im Inland
wiederverwendeten Flaschen wird beim erneuten Gebrauch keine weitere
VEG erhoben. Wie weit der Handel die geringfügigen Beträge an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben wird, lässt sich heute
noch nicht abschätzen; grosse Auswirkung auf das Portemonnaie des
Konsumenten sind aber nicht zu erwarten. Für die Konsumentinnen und
Konsumenten entstehen keine zusätzlichen Umtriebe, ebensowenig wie
bei den vor Jahren eingeführten freiwilligen Entsorgungsbeiträgen auf
PET-Flaschen und Aludosen. Auch hat die Einführung der VEG keine
unmittelbare Auswirkung auf die über lange Zeit gewachsene, gut
bekannte Infrastruktur für die Altglassammlung. Das obligatorische
Pfand auf Mehrwegflaschen wird von der VEG ebenfalls nicht tangiert.
Ein Grossteil der Einnahmen von jährlich etwas über 20 Millionen
Franken soll direkt oder via Abfallverbände an die Gemeinden
fliessen; der Rest der Einnahmen wird für die Information der
Oeffentlichkeit verwendet sowie für die Administration. Die Gemeinden
erhalten so einen wesentlichen Beitrag an die Kosten der Sammlung,
des Transportes und der Aufbereitung des Altglases. Allerdings
genügen zumindest vorläufig die jetzt festgelegten Gebühren nicht, um
sämtliche Kosten der Gemeinden zu decken. Ob dies dereinst der Fall
sein wird, hängt u.a. vom Sammelsystem der einzelnen Gemeinden ab.
Die Kosten variieren heute je nach Gemeinde und Sammelsystem und
liegen bei durchschnittlich Fr. 120.- pro Tonne. Mit den zu
erwartenden Beiträgen in der Höhe von vielleicht 60 bis 70 Franken
pro Tonne ist eine deutliche Entlastung zu erwarten. Auch die
Sammlung ganzer Flaschen für die Wiederverwendung wird unterstützt.
Der Verteilschlüssel für die Entschädigungen sowie die Modalitäten
der Auszahlungen werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet.
Nähere Einzelheiten sind voraussichtlich gegen Jahresende erhältlich.
Auftrag an private Organisation
Gemäss Umweltschutzgesetz verwaltet nicht die Bundesverwaltung,
sondern in ihrem Auftrag eine private Organisation die VEG. Die für
die VEG auf Glasflaschen zuständige VETROSWISS mit Sitz in
Glattbrugg* steht unter der Aufsicht des BUWAL. Sie ist bisher unter
dem Firmennamen Credit Card Center AG im Bereich der Verarbeitung von
Kreditkarten-Transaktionen tätig. Zur Erfassung von importierten
Glasflaschen strebt die VETROSWISS eine enge Zusammenarbeit mit den
Zollbehörden an, die den administrativen Aufwand der
Gebührenpflichtigen möglichst tief halten soll. Es gehört auch zu den
Aufgaben der VETROSWISS, die Oeffentlichkeit regelmässig über die
Erträge der vorgezogenen Entsorgungsgebühr, deren Verwendung sowie
weitere Fakten der Altglasentsorgung zu informieren.
* VETROSUISSE, Postfach, 8152 Glattbrugg, Tel. +41 1 809 44 66;
Fax +41 1 809 44 77

Kontakt:

Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, BUWAL,
Tel. +41 31 322 93 28
Hansjörg Buser, Verpackungen und Konsumgüter, BUWAL,
Tel. +41 31 324 94 13
Peter Gerber, Verpackungen und Konsumgüter, BUWAL,
Tel. +41 31 322 80 57

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation, Pressedienst

Beilage: Verordnungstext

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