Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Vernehmlassung Konzept Wolf Schweiz - Breite Zustimmung, viele Änderungsvorschläge
Bern (ots)
Die Vernehmlassung zum Konzept Wolf Schweiz ist ausgewertet. Die Mehrheit der über 60 Vernehmlassungspartner aus Kantonen und Verbänden begrüsst die Erarbeitung des Konzeptes. Sowohl von Befürwortern wie von Kritikern des Konzeptes sind zahlreiche Änderungsvorschläge eingegangen. Das Konzept wird jetzt überarbeitet und im April mit den Kantonen diskutiert. Der Wolf siedelt sich wieder in der Schweiz an. Zwischen 1998 und 2001 sind mindestens sieben Wölfe zugewandert. Das Konzept Wolf Schweiz möchte dieser naturgegebenen Situation langfristig Rechnung tragen. Das Konzept basiert auf den vier Säulen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, Prävention, Schadensvergütung und Information. Das Konzept Wolf Schweiz wurde bei Kantonen und Verbänden in Vernehmlassung geschickt. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Von den über 60 eingegangenen Stellungnahmen sprachen sich rund 80 Prozent für ein Konzept Wolf Schweiz aus. Allerdings brachten sowohl Befürworter wie auch Kritiker Einwände und Änderungsvorschläge vor.
Prävention vor Entschädigung
Weitgehende Einigkeit herrschte bei der Frage nach der Entschädigung von Nutztierhaltern, deren Tiere durch Wölfe gerissen werden: Die Entschädigungen sollen unbürokratisch und einfach erfolgen. Da der Wolf eine bundesrechtlich geschützte Art ist, tragen der Bund 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent der Entschädigungskosten. Das Konzept Wolf Schweiz folgt dem Grundsatz, dass Schutzmassnahmen Vorrang haben gegenüber Entschädigungszahlungen. Die meisten Vernehmlassungspartner begrüssen diese Idee. Trotzdem gibt es Differenzen über die Verbindlichkeit des Grundsatzes, respektive dessen Umsetzung. An den Schutzmassnahmen Einsatz von Hirten, Herdenschutzhunde oder Zäune wird kritisiert, dass sie aufwändig, kostspielig und nicht überall anwendbar seien. Deshalb untersucht das BUWAL seit drei Jahren in einem breit angelegten Projekt die Anwendbarkeit der Schutzmassnahmen auf die Schweizer Verhältnisse. Uneinigkeit besteht bei den Vernehmlassungspartnern bezüglich der Limite von 50 gerissenen Nutztieren als eines verschiedener Abschusskriterien für einen schadenstiftenden Wolf. Der vorgeschlagene Wert wird von landwirtschaftlichen Kreisen generell als zu hoch, von Tier- und Naturschutzorganisationen als zu niedrig eingestuft.
Diskussionen mit den Kantonen im April
Es wird nun Aufgabe des BUWAL sein, bei der Überarbeitung des Konzeptes die verschiedenen Anliegen und Forderungen soweit wie möglich zu berücksichtigen und zu integrieren. Im April wird dieses Konzept mit den Kantonen diskutiert, und danach soll es bereinigt werden. Die Umsetzung hängt allerdings von der Behandlung der Motion Maissen im Nationalrat ab; die vom Ständerat überwiesene Motion wendet sich gegen das Konzept Wolf Schweiz. Solange das Parlament keine gegenteilige Haltung signalisiert, wird das BUWAL gemäss seinem bestehenden gesetzlichen Auftrag die Arbeiten weiterführen und versuchen, die Rahmenbedingungen zu schaffen für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Wolf.
Kontakt:
Willy Geiger
Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
Tel. +41/31/322'24'96
Internet: www.wild.unizh.ch/wolf und www.kora.ch.