Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Lenkungsabgaben auf VOC und HEL - 20 Franken für alle aus Umweltabgaben
Bern (ots)
Die auf schwefelhaltigem Heizöl und flüchtigen organischen Verbindungen erhobenen Lenkungsabgaben werden auf einfache Art an die Bevölkerung zurückerstattet. Im nächsten Jahr bekommt jeder Versicherte von seiner Krankenkasse 20 Franken. Die dazu nötigen Verordnungsänderungen hat der Bundesrat heute beschlossen. Mit den Lenkungsabgaben soll der Ausstoss von Lösemitteln und Schwefel verringert werden. Die Abgaben bringen jährlich zwischen 100 und 140 Mio. Franken ein, müssen aber an die Bevölkerung zurückerstattet werden.
Im nächsten Jahr werden sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den Genuss von rund 20 Franken kommen. Dieser Betrag wird ihnen von den Krankenkassenprämien abgezogen. Das Geld stammt aus Einnahmen von Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) und Heizöl Extraleicht (HEL) zwischen 1998 bis 2001 (inkl. Zinsen). Somit wird umgesetzt, was bei der Einführung dieser Abgaben der ausdrückliche Wunsch des Gesetzgebers war: Die Lenkungsabgaben dürfen keine neue Einnahmequelle des Staates darstellen, sondern deren Einnahmen sollen an die Bevölkerung zurückgegeben werden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Krankenkassen jeweils per Ende Jahr ihre Mitglieder anlässlich der Mitteilung der neuen Prämie über den Verteilungsbetrag informieren. Dieser Betrag wird mit den Prämien für das nächste Jahr verrechnet. Diese Lösung ist transparent und stellt für die Krankenkassen keinen grossen administrativen Mehraufwand dar. Die Verteilkosten betragen wenige Rappen pro Versicherten. Auf dieses Vorgehen hat sich das BUWAL mit santésuisse geeinigt. An der Ausarbeitung des Verfahrens beteiligt war auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Keine Prämiensubvention
Obwohl mit der Verteilung der Umweltabgaben die Krankenkassenprämien leicht gesenkt werden, handelt es sich hier keineswegs um eine Prämiensubvention. Dieser Verteilungsweg stellt lediglich den administrativ einfachsten Weg dar, das Geld an die Bevölkerung zu verteilen. Da die Grundversicherung für alle obligatorisch ist, verfügen die Versicherer über das aktuellste Register der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Zudem besteht zwischen den Krankenversicherern und ihren Mitgliedern schon ein regelmässiger Zahlungsverkehr.
Rückerstattung mit Modellcharakter
Lenkungsabgaben auf Heizöl Extraleicht werden seit dem 1. Juli 1998 erhoben, jene auf VOC seit dem 1. Januar 2000. Sie sollen dazu beitragen, dass diese umweltschädigenden Stoffe sparsam und umweltschonend eingesetzt werden. Die Einnahmen aus den beiden Abgaben belaufen sich bisher auf über 150 Millionen Franken, wobei der HEL-Anteil mit 800'000 Franken gering ist. In den nächsten Jahren werden Einnahmen zwischen 100 bis 140 Millionen Franken pro Jahr erwartet. Das nun gewählte Verfahren kann auch der Auszahlung künftiger Lenkungsabgaben dienen, wie etwa der Abgabe auf schwefelhaltigen Treibstoffen oder einer allfälligen CO2-Abgabe.
Änderung der VOC- und HEL-Verordnung
Damit der Bund diese einfache und kostengünstige Verteilungsregelung realisieren kann, war es nötig, das in der VOC- und HEL-Verordnung vorgesehene erste Auszahlungsjahr von 2002 auf 2003 zu verschieben. Mit dem heutigen Entscheid passte der Bundesrat die VOC- und HEL-Verordnungen entsprechend an. Ausserdem hat der Bundesrat bei der VOC-Verordnung die Senkung der Schwelle für das Verpflichtungsverfahren von 200 Tonnen auf 50 Tonnen beschlossen. Diese Vollzugserleichterung erlaubt es auch kleineren und mittleren Firmen, die durch die VOC-Abgabe entstehende Kapitalbindung zu vermeiden.
Forderungen der Wirtschaft
Gemäss geltendem Recht wird die VOC-Lenkungsabgabe stufenweise eingeführt: Die VOC-Verordnung hält fest, dass der Abgabesatz von heute Fr. 2.- pro kg VOC per 1. Januar 2003 auf Fr. 3.- steigt. Diese stufenweise Einführung der Abgabe erlaubt es den Betroffenen, sich rechtzeitig auf den höheren Abgabesatz einzustellen. Im Vernehmlassungsverfahren hatte die Wirtschaft die Forderung eingebracht, die VOC-Lenkungsabgabe auszusetzen oder zumindest den Abgabesatz nicht wie vorgesehen auf Fr. 3.- zu erhöhen. Mit seinem heutigen Entscheid hält der Bundesrat am geplanten Fahrplan fest. Die neuesten verfügbaren Zahlen bezüglich der VOC-Emissionssituation zeigen, dass das vom Bundesrat formulierte und vom Parlament bekräftigte VOC-Reduktionsziel bei weitem noch nicht erreicht ist.
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Beilagen:
- Faktenblatt «Lenkungsabgaben auf VOC und HEL»
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen
organischen Verbindungen (VOCV)
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf «Heizöl
Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent
(HELV)