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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Lenkungsabgaben auf VOC und HEL - 20 Franken für alle aus Umweltabgaben

Bern (ots)

Die auf schwefelhaltigem Heizöl und flüchtigen
organischen Verbindungen erhobenen Lenkungsabgaben werden auf
einfache Art an die Bevölkerung zurückerstattet. Im nächsten Jahr
bekommt jeder Versicherte von seiner Krankenkasse 20 Franken. Die
dazu nötigen Verordnungsänderungen hat der Bundesrat heute
beschlossen. Mit den Lenkungsabgaben soll der Ausstoss von
Lösemitteln und Schwefel verringert werden. Die Abgaben bringen
jährlich zwischen 100 und 140 Mio. Franken ein, müssen aber an die
Bevölkerung zurückerstattet werden.
Im nächsten Jahr werden sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der
Schweiz in den Genuss von rund 20 Franken kommen. Dieser Betrag wird
ihnen von den Krankenkassenprämien abgezogen. Das Geld stammt aus
Einnahmen von Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen
(volatile organic compounds, VOC) und Heizöl Extraleicht (HEL)
zwischen 1998 bis 2001 (inkl. Zinsen). Somit wird umgesetzt, was bei
der Einführung dieser Abgaben der ausdrückliche Wunsch des
Gesetzgebers war: Die Lenkungsabgaben dürfen keine neue
Einnahmequelle des Staates darstellen, sondern deren Einnahmen sollen
an die Bevölkerung zurückgegeben werden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Krankenkassen jeweils per Ende
Jahr ihre Mitglieder anlässlich der Mitteilung der neuen Prämie über
den Verteilungsbetrag informieren. Dieser Betrag wird mit den Prämien
für das nächste Jahr verrechnet. Diese Lösung ist transparent und
stellt für die Krankenkassen keinen grossen administrativen
Mehraufwand dar. Die Verteilkosten betragen wenige Rappen pro
Versicherten. Auf dieses Vorgehen hat sich das BUWAL mit santésuisse
geeinigt. An der Ausarbeitung des Verfahrens beteiligt war auch das
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Keine Prämiensubvention
Obwohl mit der Verteilung der Umweltabgaben die
Krankenkassenprämien leicht gesenkt werden, handelt es sich hier
keineswegs um eine Prämiensubvention. Dieser Verteilungsweg stellt
lediglich den administrativ einfachsten Weg dar, das Geld an die
Bevölkerung zu verteilen. Da die Grundversicherung für alle
obligatorisch ist, verfügen die Versicherer über das aktuellste
Register der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Zudem besteht
zwischen den Krankenversicherern und ihren Mitgliedern schon ein
regelmässiger Zahlungsverkehr.
Rückerstattung mit Modellcharakter
Lenkungsabgaben auf Heizöl Extraleicht werden seit dem 1. Juli
1998 erhoben, jene auf VOC seit dem 1. Januar 2000. Sie sollen dazu
beitragen, dass diese umweltschädigenden Stoffe sparsam und
umweltschonend eingesetzt werden. Die Einnahmen aus den beiden
Abgaben belaufen sich bisher auf über 150 Millionen Franken, wobei
der HEL-Anteil mit 800'000 Franken gering ist. In den nächsten Jahren
werden Einnahmen zwischen 100 bis 140 Millionen Franken pro Jahr
erwartet. Das nun gewählte Verfahren kann auch der Auszahlung
künftiger Lenkungsabgaben dienen, wie etwa der Abgabe auf
schwefelhaltigen Treibstoffen oder einer allfälligen CO2-Abgabe.
Änderung der VOC- und HEL-Verordnung
Damit der Bund diese einfache und kostengünstige
Verteilungsregelung realisieren kann, war es nötig, das in der VOC-
und HEL-Verordnung vorgesehene erste Auszahlungsjahr von 2002 auf
2003 zu verschieben. Mit dem heutigen Entscheid passte der Bundesrat
die VOC- und HEL-Verordnungen entsprechend an. Ausserdem hat der
Bundesrat bei der VOC-Verordnung die Senkung der Schwelle für das
Verpflichtungsverfahren von 200 Tonnen auf 50 Tonnen beschlossen.
Diese Vollzugserleichterung erlaubt es auch kleineren und mittleren
Firmen, die durch die VOC-Abgabe entstehende Kapitalbindung zu
vermeiden.
Forderungen der Wirtschaft
Gemäss geltendem Recht wird die VOC-Lenkungsabgabe stufenweise
eingeführt: Die VOC-Verordnung hält fest, dass der Abgabesatz von
heute Fr. 2.- pro kg VOC per 1. Januar 2003 auf Fr. 3.- steigt. Diese
stufenweise Einführung der Abgabe erlaubt es den Betroffenen, sich
rechtzeitig auf den höheren Abgabesatz einzustellen. Im
Vernehmlassungsverfahren hatte die Wirtschaft die Forderung
eingebracht, die VOC-Lenkungsabgabe auszusetzen oder zumindest den
Abgabesatz nicht wie vorgesehen auf Fr. 3.- zu erhöhen. Mit seinem
heutigen Entscheid hält der Bundesrat am geplanten Fahrplan fest. Die
neuesten verfügbaren Zahlen bezüglich der VOC-Emissionssituation
zeigen, dass das vom Bundesrat formulierte und vom Parlament
bekräftigte VOC-Reduktionsziel bei weitem noch nicht erreicht ist.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Arthur Mohr
Chef Abteilung Ökonomie und Forschung
BUWAL
+41/31/322'93'29

Christina Hürzeler
Abteilung Ökonomie und Forschung
BUWAL
+41/31/322'82'62

Yves Seydoux
Delegierter für Öffentlichkeitsarbeit
santésuisse
+41/31/326'63'61

Beilagen:
- Faktenblatt «Lenkungsabgaben auf VOC und HEL»
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen
organischen Verbindungen (VOCV)
- Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf «Heizöl
Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent
(HELV)

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