Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Weitere Lockerung der Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Sanktionen der Schweiz gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien weiter gelockert und die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien vom 23. Juni 1999 entsprechend geändert.
Das Embargo für Rüstungsmaterial sowie für Güter, welche zur internen Repression verwendet werden können, wurde aufgehoben. Der Transfer von Kriegsmaterial und Dual-use-Gütern in die Bundesrepublik Jugoslawien untersteht somit wieder vollumfänglich der Kriegsmaterial- und der Güterkontrollgesetzgebung. Gleichzeitig wurde die Namensliste in Anhang 2 der Verordnung von gegenwärtig rund 600 Personen auf 13 Personen reduziert. Dieser Anhang führt jene natürlichen Personen auf, deren Gelder in der Schweiz gesperrt sind und denen keine Gelder zur Verfügung gestellt werden dürfen. Der neue Anhang 2 umfasst nun nur noch den ehemaligen Präsidenten Milosevic und zwölf weitere Personen aus seinem engsten Umfeld. Von der Sperre dieser Gelder abgesehen sind damit sämtliche Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien aufgehoben.
Mit dieser Lockerung der Sanktionen setzt die Schweiz entsprechende frühere Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates sowie der EU autonom um.
Die Verordnungsänderung tritt am 20. Dezember 2001 in Kraft.
Kontakt:
Othmar Wyss, seco, Strategie und Koordination, Tel. +41/31/324'09'16;
Roland Vock, seco, Exportkontrollen und Sanktionen,
Tel. +41/31/324'07'61.