Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Management des Wolfs in der Schweiz
Bern (ots)
Versuchsphase
Die Kantone und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) haben sich über die nächsten Schritte beim Management des Wolfs in der Schweiz geeinigt. In einer Versuchsphase sollen zusätzliche Erfahrungen gesammelt werden, so dass in Zusammenarbeit mit Kantonen und betroffenen Kreisen die besten Bedingungen für eine natürliche Rückkehr des Wolfs geschaffen werden können. In Bezug auf Abschussbewilligungen, Schutzmassnahmen und Entschädigung gelten in der Zwischenzeit die im provisorischen Konzept festgelegten Regeln.
Anlässlich einer Sitzung mit der Direktion des BUWAL verlangten die Kantone die Einführung einer Versuchsphase zur Sammlung zusätzlicher Erfahrungen mit dem Wolf. Nach Abschluss der Testphase soll das Wolfskonzept überarbeitet werden. Damit sich die Kantone während der Versuchsphase auf klare Regeln berufen können, gilt in der Zwischenzeit zu folgenden Punkten das provisorische Konzept:
Die Kantone können die Bewilligung zum Abschuss eines Tieres erteilen, das unannehmbare Schäden verursacht hat (50 gerissene Schafe innerhalb von vier Monaten in einem Umkreis von 5 Kilometern). Damit die Kantone bei schweren Angriffen schneller reagieren können, kann auch eine Abschussbewilligung erteilt werden, wenn innerhalb eines Monats in einem Umkreis von 5 Kilometern mehr als 25 Tiere gerissen werden. Eine Lockerung dieser Kriterien ist je nach Umständen in Absprache mit dem BUWAL möglich. In den vom Wolf besiedelten Regionen hat die Einführung von Schutzmassnahmen Vorrang, wobei sich der Bund an den entsprechenden Kosten beteiligt. Insbesondere gilt es, «Kompetenzzentren für Schafherdenschutz» zu schaffen. Nebst der Züchtung und Ausbildung von Herdenschutztieren wie Hunden oder Eseln sind die Zentren auch für die Beratung der Schafhalter zuständig. Diese können dort ihre eigenen Schutztiere erwerben.
- Bei Verlusten übernimmt der Bund 80% der an die Züchter ausbezahlten Entschädigungen. Die Kantone beteiligen sich mit 20%. Eine Bestandesaufnahme der Verluste ist Sache der Kantone.
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BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Pressedienst
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Wald und Landschaft (BUWAL)
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Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt
Wald und Landschaft (BUWAL)
Tel. +41/31/322'24'96