Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Verbandsbeschwerderecht für Verein Alpen-Initiative
Bern (ots)
Die Alpen-Initiative soll als 30. Vereinigung in das Verzeichnis der beschwerde-berechtigten Organisationen aufgenommen werden. Bundesrat Leuenberger hat die entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Die Alpen-Initiative, gegründet am 25. Februar 1989, hat den Bundesrat um die Erteilung des Verbandsbeschwerderechts ersucht. Nach Ansicht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation UVEK erfüllt sie die Voraussetzungen dazu. Eine Organisation erhält das Verbandsbeschwerderecht nach USG (Bundesgesetz über den Umweltschutz) und NHG (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz) unter der Voraussetzung, dass es sich um eine ideelle Vereinigung handelt, die seit mehr als zehn Jahren besteht und die gesamtschweizerisch im Umweltschutz bzw. Natur- und Heimatschutz tätig ist.
Damit die Alpen-Initiative als 30. Organisation in das Verzeichnis der beschwerdeberechtigten Organisationen aufgenommen werden kann, muss eine Verordnung geändert werden, diejenige über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO). Bundesrat Leuenberger hat die entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt; diese dauert bis Ende September. Die Alpen-Initiative ist Initiantin des Verfassungsartikels zum Schutz der Alpen vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs und befasst sich nun mit der Umsetzung des Verfassungsauftrages.
Bern, 20. August 2002 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Reinhard Zweidler, Abteilung Recht, Chef Rechtsdienst 3, 031 322 93 53
Beilagen: Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1990 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur-und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) Änderung der VBO