Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Gefährliche Abfälle: Exportverbot für Industrieländer
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute eine Änderung des Basler Übereinkommens angenommen, welche die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen aus Industriestaaten in Entwicklungsländer und Schwellenländer untersagt. Dieses Exportverbot bedeutet eine erhebliche Verstärkung des Basler Übereinkommens von 1989. Eine Verbringung gefährlicher Abfälle in ein Entwicklungsland wurde von der Schweiz noch nie bewilligt, und so hat hier der Entscheid des Bundesrates auch keine besonderen Auswirkungen auf Industrie und Gewerbe.
Das Basler Übereinkommen, das heute 151 Parteistaaten umfasst, wurde 1989 mit dem Ziel erarbeitet, die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zu regeln und eine umwelt-verträgliche Verwertung oder Entsorgung solcher Abfälle zu gewährleisten. Ihre Ausfuhr ist nur in Parteistaaten des Übereinkommens möglich und nur mit dem Einverständnis der betroffenen Export-, Import- und Transitstaaten. Zudem muss die Gewähr vorliegen, dass die Verwertung oder die Entsorgung der Abfälle auf umweltverträgliche Weise erfolgt.
Das heute vom Bundesrat genehmigte zusätzliche Ausfuhrverbot wurde 1995 von den Parteien verabschiedet. Diese Bestimmung soll Entwicklungsländer vor unerwünschten Importen von gefährlichen Abfällen schützen. Die Industriestaaten - also die OECD- und EU- Mitglieder - müssen ihre gefährlichen Abfälle in ihren eigenen Anlagen entsorgen oder rezyklieren. Die Entwicklungsländer sollen in Zukunft beim Aufbau ihrer Infrastrukturen für die Abfallbehandlung besser unterstützt werden. Mit der Annahme der Änderung des Basler Übereinkommens, und durch ihr aktives Mitwirken in den verschiedenen Organen der Konvention setzt die Schweiz ein wichtiges Zeichen und bestätigt ihre führende Rolle in der internationalen Umweltpolitik im Bereich Abfall und Chemikalien. Die neue Verfügung wird weltweit in Kraft treten, sobald sie von 62 Parteistaaten des Basler Übereinkommens ratifiziert worden ist. Bis heute haben dies 30 Staaten getan.
Bern, 4. September 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Gabriela Löw, Sektion Globales, Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Tel. 031 322 93 86 Marco Buletti, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Tel. 031 322 68 37