Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Düngen mit Klärschlamm wird verboten
Bern (ots)
Klärschlamm darf nicht mehr als Dünger verwendet werden; er muss künftig umweltverträglich verbrannt werden. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung per 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Das Verbot wird stufenweise eingeführt: Im Futter- und Gemüsebau darf Klärschlamm schon ab Mai dieses Jahres nicht mehr verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006; diese ist im Einzelfall von den Kantonen verlängerbar bis 2008. Mit seinem Entscheid setzt der Bundesrat das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz um.
Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, aber auch eine ganze Palette von Schadstoffen und Krankheitserregern aus Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Die Landwirtschaft lehnt deshalb heute die Verwendung von Klärschlamm als Dünger weitgehend ab. Sie befürchtet irreversible Bodenschäden, Risiken für die Gesundheit und eine Beeinträchtigung der Qualität der Lebensmittel. Deshalb verbietet der Bundesrat nun das Düngen mit Klärschlamm - auch wenn damit ein an sich sinnvoller Nährstoffkreislauf unterbrochen wird. Doch das Vorsorgeprinzip - eine zentrale Säule des Gesundheit- und Umweltrechts - verlangt: Einwirkungen auf die Umwelt, die schäd-lich oder lästig werden könnten, müssen frühzeitig begrenzt werden, selbst wenn der letzte wissenschaftliche Nachweis einer Schädlichkeit nicht erbracht werden kann.
Übergangsfristen und Ausnahme vom Verbot Für Futter- und Gemüseflächen tritt das Klärschlammverbot bereits am kommenden 1. Mai in Kraft. Grund: Hier ist die Gesundheit von Mensch und Tieren am ehesten gefährdet. Für alle übrigen düngbaren Flächen gilt das Verbot erst ab 2006. Diese Frist kann zudem von den Kantonen bis spätestens Herbst 2008 verlängert werden. Ausgenommen vom Verbot werden sehr kleine Kläranlagen in weit abgelegenen Regionen: Dort enthält der Klärschlamm in der Regel weniger problematische Stoffe und ein Abtransport zu grösseren Kläranlagen wäre unverhältnismässig.
Bereits heute werden 60 Prozent des Klärschlamms als Abfall entsorgt. Ab 2006 müssen nun auch die restlichen 40 Prozent verbrannt werden, d.h. jährlich etwa 80'000 Tonnen zusätzlich. Dies verursacht Mehrkosten von schätzungsweise höchstens 40 Mio. Franken. Diese würden in einigen Jahren aber ohnehin anfallen: Auch ohne Verbot würde nämlich immer weniger Klärschlamm als Dünger verwendet werden. Das Klärschlammverbot ermöglicht den Kantonen und Kläranlagenverbänden deshalb auch eine zuverlässige langfristige Planung.
In der Vernehmlassung war das Klärschlammverbot auf breite Zustimmung gestossen: Die meisten Kantone, die Landwirtschafts- und Wirtschaftsverbände sowie alle Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen äusserten sich mehrheitlich positiv. Gegen das Verbot gewandt hatte sich vor allem der im Mai 2002 speziell gegründete "Verband zur nachhaltigen Nutzung ökologischer Ressourcen" (VENÖR), dem vor allem kleinere und mittlere Kläranlagen angehören.
Bern, 26. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst Auskünfte: Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, BUWAL, 079 415 99 62 Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, BUWAL, 031 322 93 28 Peter Michel, Chef Abteilung Gewässerschutz und Fischerei, BUWAL, 031 322 93 20
Beilagen: Faktenblatt Klärschlamm Verordnungstext Vernehmlassungsbericht
Auch weiterhin Recyclingdünger - aus Kompost oder Gärgut Das Klärschlammverbot bedeutet nicht ein generelles Aus für Recyclingdünger. Vielmehr soll nun die Qualität anderer Recyclingdünger wie Kompost oder Gärgut weiter verbessert werden, damit sie als Dünger oder Bodenverbesserungsmittel in der Landwirtschaft ohne Risiko eingesetzt werden können. Kompost bietet vergleichsweise günstige Voraussetzungen zur Verwendung als Recyclingdünger: Ausgangsmaterial sind Pflanzen, deshalb sind hier im Gegensatz zum Klärschlamm keine diffusen Belastungen aus dem Abwasser vorhanden.
Zur Verbesserung des Komposts will der Verband der Kompost- und Vergärwerke Schweiz (VKS), in Zusammenarbeit mit BUWAL, Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), kantonalen Umweltfachstellen, Forschungsinstituten und Landwirtschaft, ein branchenweites Kontroll- Inspektorat einführen; damit soll sicher gestellt werden, dass sämtliche der rund 300 Kompostieranlagen in der Schweiz die gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualität einhalten. Daneben hat der VKS weitergehende Qualitätskriterien für den Komposteinsatz in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im gedeckten Pflanzenbau erarbeitet. Seine Mitglieder haben sich verpflichtet, diese Kriterien künftig einzuhalten. Parallel zu diesen Aktivitäten laufen auf Bundesebene zwei Forschungsprojekte: Sie untersuchen einerseits vertieft die mögliche Belastung durch Kompostdünger; andererseits sollen sie den Nutzen für den Boden und dessen Bewirtschaftung aufzeigen.