Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Altlasten: Bundesrat will unnötige Kosten vermeiden
Bern (ots)
Der Bundesrat befürwortet eine Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Altlasten. In seiner Stellungnahme zu einem Vorschlag der Nationalrats-Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) wendet sich der Bundesrat aber klar gegen "Luxuslösungen": Diese resultierten seiner Meinung nach aus der beantragten Kosten- verteilungs-Regelung bei Aushub aus belasteten Standorten, die eigentlich gar nicht sa-nierungsbedürftig sind. Der Bundesrat schlägt auf Wunsch zahlreicher Kantone vor, diese bei der Erstellung ihrer Kataster der belasteten Standorte aus den Mitteln des Altla- stenfonds zu unterstützen. Der im letzten Jahrhundert sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen hat auch im Schweizer Untergrund seine giftigen Spuren hinterlassen. Deshalb gibt es heute etwa 50'000 belastete Standorte. Darunter befinden sich über 3'000 Altlasten, die früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen und saniert werden müssen. Die restlichen Standorte sind zwar belastet, gelten aber als nicht sanierungsbedürftig. Die Sanierung der gefährlichen Standorte kostet die Schweiz 5 Milliarden Franken. Davon müssen die Versacher den grössten Teil bezahlen. Sind diese nicht mehr zu belangen, übernehmen die Kantone und der Bund die Kosten.
Die in den letzten Jahren von Bund und Kantonen angeordneten Massnahmen zur Sanierung der belasteten Standorte haben jedoch gezeigt, dass die im Umweltschutzgesetz (USG) verankerten Regelungen über die Kostentragung und die Finanzierung der Altlastenbearbeitung teilweise unklar sind oder für eine gerechte Kostenverteilung nicht ausreichen.
Ausgehend von einer Parlamentarischen Initiative von alt-Nationalrat Baumberger schlägt die UREK-N deshalb Verbesserungen vor. In seiner Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative befürwortet der Bundesrat die Übernahme insbesondere folgende Punkte ins USG:
- die heutigen Regelungen über die Kostentragung bei Altlastensanierungen (Art. 32d USG) soll auch auf die Untersuchungs- und Überwachungskosten bei nicht sanierungsbedürftigen Standorten ausgeweitet werden; - die bei der Untersuchung von Standorten entstehenden Kosten sollen die Kantone tragen, wenn sich herausstellt, dass der im Kataster eingetragene oder für einen Eintrag vorgesehene Standort nicht mit Abfällen belastet ist; - der Altlastenfonds des Bundes soll gemäss dem Vorschlag den Kantonen sämtliche dieser so genannten Ausfallkosten mit 40 Prozent abgelten; für die Bearbeitung von Schiessanlagen sollen generell 40 Prozent der Kosten abgegolten werden;
Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit folgendem Vorschlag: - Muss Aushubmaterial aus einem nicht sanierungsbedürftigen belasteten Standort besonders behandelt werden, so soll auch derjenige, der die Belastung verursacht hat, einen Anteil an den Untersuchungs- und Behandlungskosten tragen.
Der Bundesrat begründet seine Ablehnung folgendermassen: Im Gegensatz zur ökologisch notwendigen Altlastensanierung, steht es dem Inhaber frei, einen belasteten Standort ohne Sanierungsbedarf auszuheben oder im heutigen Zustand zu belassen. Die vorgesehene Regelung führt nach Auffassung des Bundesrats dazu, dass jeder Inhaber der rund 50'000 belasteten Standorte in der Schweiz, welcher die Belastung nicht selbst verursacht hat, möglichst rasch seinen Standort aufwändig untersuchen lassen wird, um die Verursacherfrage abzuklären. Im für sie günstigen Fall werden die Inhaber vom Kanton eine Kostenverfügung (mit Rekursmög-lichkeiten) verlangen und den belasteten Untergrund möglichst umgehend auf Kosten des Ver- ursachers der Belastung entfernen lassen. Die Folgen sind: aus ökologischer Sicht unnötig aufwändige Massnahmen (Luxuslösungen), Überlastung des Verwaltungsapparates, zahlreiche Gerichtsverfahren und volkswirtschaftliche Kosten von mehr als 10 Milliarden Franken ohne wesentlichen Gewinn für die Umwelt.
Bessere Unterstützung der Kantone
Auf Wunsch zahlreicher Kantone schlägt der Bundesrat vor, die Kantone zu unterstützen bei der Erstellung ihrer Kataster der belasteten Standorte aus den Mitteln des Altlastenfonds. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass dank einer namhaften finanziellen Unterstützung nicht nur die Erstellung der Kataster beschleunigt, sondern auch deren Qualität gesteigert werden kann. Dies wiederum sollte die Fehleinträge und damit die für die Kantone entstehenden Ausfallkosten minimieren helfen. Die Abgeltungen aus dem Altlastenfonds würden sich zwar in den nächsten 4 bis 5 Jahren um zirka 20 Millionen Franken erhöhen. Wegen den Verzögerungen bei den Sanierungsprojekten ist aber die Haushaltsneutralität des aus einer Deponieabgabe und nicht aus Bundesmitteln gespiesenen Altlastenfonds gewährleistet. Mit dieser Ergänzung wäre dann eine sämtliche Bearbeitungsschritte umfassende Finanzierungslösung geschaffen.
Bern, 28. Mai 2003 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst Auskünfte: Christoph Wenger, Chef Sektion Altlasten und Tankanlagen, BUWAL, 031 322 93 71 Reinhard Zweidler, Chef Rechtsdienst 3, BUWAL, 031 322 93 53