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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Förderung schwefelfreier Treibstoffe: neue Verordnung ab 1. Januar 2004

Bern (ots)

Auf Beginn des nächsten Jahres wird auf Benzin und Dieselöl mit
einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent eine Lenkungsabgabe 
von 3 Rappen pro Liter erhoben. Der Bundesrat hat der entsprechenden 
Verordnung zugestimmt. Da die Mineralölbranche bereits in der Lage 
ist, den Schweizer Markt mit der schwefelfreien Treibstoffqualität 
zu beliefern, dürften die Einnahmen der Lenkungsabgabe gering 
ausfallen.
Auf den 1. Januar 2004 setzt der Bundesrat die Änderung des 
Umweltschutzgesetzes vom 20. Juni 2003 in Kraft sowie die 
dazugehörige Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und 
Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV). 
Durch die Erhebung einer Abgabe von 3 Rappen pro Liter 
schwefelhaltigen Treibstoffes will der Bund einen wirksamen und 
effizienten Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Erfüllung des CO2-
Reduktionsziels leisten:
- Der Verbrauch lässt sich durch den Einsatz von schwefelfreiem 
Treibstoff bei neuen Benzinmotoren im Vergleich zu herkömmlicher 
Technologie um bis zu 15 Prozent verringern.
- Bei neuen Dieselfahrzeugen ist schwefelfreier Treibstoff 
Voraussetzung für den Einsatz von Filtern, welche die Emission 
krebserregender Feinstaub-Partikel um über 95 Prozent sen-ken.
- Auch bei Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden, ergeben 
sich Vorteile: Benzin-motoren stossen um 13 bis 20 Prozent weniger 
Stickoxid- und Kohlenwasserstoff aus, bei Dieselmotoren gehen die 
Stickoxid- und die Partikelemissionen um bis zu 7 Prozent zurück.
Die Mineralölbranche ist in der Lage, den Schweizer Markt mit der 
schwefelfreien Treibstoffqualität (Schwefelgehalt von weniger als 
0,001% oder 10 mg pro kg) zu versorgen. Es ist anzunehmen, das der 
mit einer Lenkungsabgabe belastete schwefelhaltige Treibstoff 
deshalb schnell vom Markt verschwindet und die Einnahmen gering 
ausfallen. Diese werden wie bereits im Falle bestehender 
Lenkungsabgaben via die Krankenversicherer an die Bevölkerung 
verteilt. Auch die Automobilisten profitieren: Geringe Mehrkosten, 
die durch die Entschwefelung entstehen, werden durch den 
verminderten Treibstoffverbrauch in Zukunft mehr als kompensiert.
Bern, 15. Oktober 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
- Arthur Mohr, Abteilungschef Ökonomie und Forschung, Bundesamt für 
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 031 322 93 29
- Simon Tobler, Sektion Ökonomie und Klima, BUWAL, 031 322 75 52
Beilagen: 
- Änderung vom 20. Juni 2003 des Bundesgesetzes über den 
Umweltschutz (USG)
- Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit 
einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV)
- Faktenblätter

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