Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Förderung schwefelfreier Treibstoffe: neue Verordnung ab 1. Januar 2004
Bern (ots)
Auf Beginn des nächsten Jahres wird auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent eine Lenkungsabgabe von 3 Rappen pro Liter erhoben. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung zugestimmt. Da die Mineralölbranche bereits in der Lage ist, den Schweizer Markt mit der schwefelfreien Treibstoffqualität zu beliefern, dürften die Einnahmen der Lenkungsabgabe gering ausfallen. Auf den 1. Januar 2004 setzt der Bundesrat die Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Juni 2003 in Kraft sowie die dazugehörige Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV). Durch die Erhebung einer Abgabe von 3 Rappen pro Liter schwefelhaltigen Treibstoffes will der Bund einen wirksamen und effizienten Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Erfüllung des CO2- Reduktionsziels leisten: - Der Verbrauch lässt sich durch den Einsatz von schwefelfreiem Treibstoff bei neuen Benzinmotoren im Vergleich zu herkömmlicher Technologie um bis zu 15 Prozent verringern. - Bei neuen Dieselfahrzeugen ist schwefelfreier Treibstoff Voraussetzung für den Einsatz von Filtern, welche die Emission krebserregender Feinstaub-Partikel um über 95 Prozent sen-ken. - Auch bei Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden, ergeben sich Vorteile: Benzin-motoren stossen um 13 bis 20 Prozent weniger Stickoxid- und Kohlenwasserstoff aus, bei Dieselmotoren gehen die Stickoxid- und die Partikelemissionen um bis zu 7 Prozent zurück. Die Mineralölbranche ist in der Lage, den Schweizer Markt mit der schwefelfreien Treibstoffqualität (Schwefelgehalt von weniger als 0,001% oder 10 mg pro kg) zu versorgen. Es ist anzunehmen, das der mit einer Lenkungsabgabe belastete schwefelhaltige Treibstoff deshalb schnell vom Markt verschwindet und die Einnahmen gering ausfallen. Diese werden wie bereits im Falle bestehender Lenkungsabgaben via die Krankenversicherer an die Bevölkerung verteilt. Auch die Automobilisten profitieren: Geringe Mehrkosten, die durch die Entschwefelung entstehen, werden durch den verminderten Treibstoffverbrauch in Zukunft mehr als kompensiert. Bern, 15. Oktober 2003 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: - Arthur Mohr, Abteilungschef Ökonomie und Forschung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 031 322 93 29 - Simon Tobler, Sektion Ökonomie und Klima, BUWAL, 031 322 75 52 Beilagen: - Änderung vom 20. Juni 2003 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) - Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV) - Faktenblätter