Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Schweiz - EU: Bilaterale Verhandlungen II zur Zinsenbesteuerung - Gespräch auf Ministerebene
Bern (ots)
22. Nov 2002 (EFD) Bei einer Standortbestimmung auf Ministerebene haben EU-Kommissar Frits Bolkestein, der dänische Finanzminister Thor Pedersen (EU-Präsidentschaft) und der Bundespräsident der schweizerischen Eidgenossenschaft Kaspar Villiger am 21. November in Zürich einerseits Verhandlungsfortschritte und eine Annäherung der Standpunkte festgestellt. Andererseits bestehen noch wichtige Differenzen.
EU-Kommissar Frits Bolkestein, der dänische Finanzminister Thor Pedersen (EU-Präsidentschaft) und der Bundespräsident der schweizerischen Eidgenossenschaft Kaspar Villiger haben über den Stand der Verhandlungen über die Zinsenbesteuerung diskutiert.Bei den Verhandlungen mit der Schweiz und anderen Drittländern geht es gemäss Feira-Beschluss des EU-Ministerrats vom Sommer 2000 um Massnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Besteuerung von Zinserträgen von EU-Bürgern, die gegenüber der von der EU geplanten Zinsenbesteuerungs-Richtlinie gleichwertig sind.
Basis der Standortbestimmung war ein Lösungskonzept der Schweiz. Die Gesprächsteilnehmer haben übereinstimmend festgestellt, dass im Verlauf der letzten Wochen dank intensiver und lösungsorientierter Arbeit substanzielle Fortschritte erzielt werden konnten. Sowohl aus der Sicht der Kommission und des EU-Vorsitzes als auch aus der Sicht der Schweiz haben sich die Standpunkte weiter angenähert.
Kernstück des in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU erarbeiteten Lösungskonzepts ist ein Steuerrückbehalt (Zahlstellensteuer). Hier wäre die Schweiz bereit, den von der EU für sich selber gewählten Steuersatz bis hinauf zu 35% zu übernehmen. Dieser Rückbehalt bewirkt eine automatische Besteuerung der betroffenen Zinserträge zu Gunsten der EU Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen betreffen zudem die Möglichkeit, dass ausländische Bankkunden selber zwischen dem Steuerrückbehalt und einer Meldung an die Steuerbehörden wählen können. Weitere Verhandlungspunkte sind eine Revisionsklausel ohne präjudizierende Wirkung sowie das Leisten von Amtshilfe auf Anfrage bei Steuerbetrug. Diese Amtshilfe würde über den Geltungsbereich der geplanten EU-Richtlinie hinaus nicht nur bei Steuerbetrug für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen gelten.
Die Forderungen der EU bezüglich Informationsaustausch gehen jedoch nach wie vor klar über den Spielraum der Schweiz hinaus. Hierzu verbleiben Differenzen. Bei den Verhandlungen gilt es einerseits, die Anliegen der EU zu erfüllen, andererseits muss das Lösungskonzept das schweizerische Rechtssystem respektieren, zumal die offerierte Zahlstellensteuer "eine grosszügige und problemlösende Antwort auf das von der EU geltend gemachte Anliegen" und "eine Preisgabe des Bankgeheimnisses innenpolitisch chancenlos" sei, wie Bundespräsident Villiger festhielt. Bei der Frage, ob die EU ihre Zinsenbesteuerungsrichtlinie wie geplant erlassen will, wird sie gemäss Feira-Beschluss nicht nur die Gleichwertigkeit der von der Schweiz vorgesehenen Massnahmen zu bewerten haben, sondern auch die Verhandlungsergebnisse mit den übrigen Drittstaaten, worunter die USA.
Als nächster Schritt wird nun die EU-Kommission zuhanden des Ecofin- Ministerrats einen Bericht über die Verhandlungen mit den Drittstaaten unterbreiten. Die Offerte der Schweiz basiert auf der Annahme, dass die EU die Zinsenbesteuerungs-Richtlinie wie geplant beschliesst. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat zu gegebener Zeit und im Lichte des Gesamtergebnisses der "Bilateralen II" zu evaluieren haben, ob die Voraussetzungen für den Verhandlungsabschluss im Dossier Zinsenbesteuerung gegeben sind.
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