Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Grimsel ins Bundesinventar der Moorlandschaften aufgenommen
Bern (ots)
25. Februar 2004 Der Bundesrat hat die Revision der Flachmoorverordnung und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen. Die Moorlandschaft Grimsel wird definitiv ins Moorlandschaftsin- ventar aufgenommen, und der Perimeter leicht verkleinert. Dieser Entscheid erlaubt den Kraftwerken Oberhasli (KWO), das Verfahren für die Bewilligung der geplanten Erhöhung der Staumauer weiterzuführen.
Als einzige Gebiete der Schweiz figurierten bisher die Moorlandschaft Grimsel und das darin liegende Flachmoor Mederlouwenen nicht definitiv in den entsprechenden Bundesinventaren. Sie unterstanden aber einem vorsorglichen Schutz, der keinerlei Veränderungen erlaubte, welche den Zustand der beiden Objekte beeinträchtigt hätten. Nun hat der Bundesrat eine Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen. Damit wird die Grimsel definitiv als Moorlandschaft in das entsprechende Inventar aufgenommen. Gleichzeitig wird aber der Perimeter verkleinert: Die Grenze der Schutzzone verläuft dem Grimselsee entlang 27 Meter höher als heute. Das bedeutet eine Verringerung der gesamten Moorlandschaftsfläche um 5 Prozent. Trotzdem erfüllt das Gebiet weiterhin die Kriterien einer Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung. Das hat auch eine Studie im Auftrag des Kantons Bern gezeigt. Nicht tangiert von der neuen Grenze der Schutzzone ist das höher liegende Flachmoor Mederlouwenen. Es wird als Ganzes definitiv in das Flachmoorinventar aufgenommen.
Rahmenbedingungen für allfälligen Ausbau der Wasserkraftnutzung klären Auswirkungen hat der Entscheid vorab für die Kraftwerke Oberhasli, die mit dem Projekt KWO plus im Grimselgebiet die Produktionsanlagen optimieren und ausbauen wollen, um zusätzliche Winterenergie gewinnen zu können. Unter anderem ist geplant, das Speichervolumen des Grimselsees zu erhöhen, indem die Staumauer um 23 Meter erhöht wird. Mit seinem Beschluss will der Bundesrat nun Rechtssicherheit für die KWO schaffen bezüglich der Rahmenbedingungen ihrer Ausbauplanung. Mit der Aufnahme der Grimsel in das Moorlandschaftsinventar ist die wichtigste Hürde zur Staumauererhöhung eliminiert: Der Moorschutz gilt für das aus dem bisherigen Perimeter ausgeschlossene Gebiet nicht mehr. Mit seinem Entscheid beurteilt der Bundesrat allerdings nicht die Ausbaupläne der KWO an sich. Eine allfällige Konzession und Baubewilligung bleibt dem ordentlichen Verfahren vorbehalten.
Perimeter verschiedener Moorlandschaften und Flachmoore angepasst Mit der Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung werden zudem verschiedene Perimeter geringfügig verändert: Dies betrifft die Moorlandschaften Rothenthurm (SZ/ZG), Zugerberg (ZG), Unterägeri (ZG), Maschwander Allmend (ZG), Lac de Lussy (FR), Les Grangettes (VD), Amsoldingen (BE), Schwägalp (AI) und Fänerenspitz (AR). Im Flachmoorinventar werden die Perimeter der Objekte Les Saviez (VD) und Wetziker Riet/Oberhöfer Riet/Schwändi/Hiwiler Riet (ZH) korrigiert. Die Änderungen sind nötig, weil die kantonale Detailkartierung dieser Flachmoore und Moorlandschaften von den in den Inventaren festgelegten Perimetern leicht abweichen. Die vorgenommenen Anpassungen erleichtern zudem die Umsetzung der Verordnungen durch die Kantone. Die Revision tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.
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