Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Die Gratisrückgabe von Elektronikschrott ist künftig an jeder Verkaufsstelle möglich
Bern (ots)
Alte Elektrogeräte müssen ab Januar 2005 von sämtlichen Verkaufsstellen gratis zurückgenommen werden, was heute nicht durchgehend der Fall ist. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Vorschriften betreffend Entsorgung von Elektrogeräte entsprechend angepasst. Zusätzlich hat er die Geräteliste erweitert: Neu fallen auch elektrische Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte sowie spezielle Lampen unter die Rücknahmepflicht. Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht via Kehrichtsack oder Sperrgutabfuhr entsorgt werden.
Ab Anfang nächsten Jahres können die Konsumentinnen und Konsumenten ihre elektrischen und elektronischen Geräte an jeder Verkaufsstelle gratis zurückgeben. Trotz insgesamt positiver Erfahrungen mit der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; siehe Kasten) sind die Verhältnisse für Konsumentinnen und Konsumenten heute teilweise unklar: So ist die Rückgabe nicht für alle Gerätearten möglich, und manche Händler verrechnen für die Rücknahme der Geräte einen Unkostenbeitrag. Mit der Verordnungsänderung wird die Entsorgung von Elektroschrott künftig wie folgt geregelt:
Rücknahme: Händler müssen Elektrogeräte in allen Verkaufsstellen gratis zurücknehmen; auch dann, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Weiterhin möglich bleibt für die Rückgabepflichtigen die Abgabe an einer öffentlichen Sammelstelle für Geräte.
Finanzierung: Die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von einem Grossteil des Elektronikschrotts wird bereits heute durch vorgezogene Entsorgungsbeiträge finanziert, die der Kunde beim Kauf eines neuen Gerätes bezahlt. Zwei privatwirtschaftlich organisierte Entsorgungssysteme setzen diese freiwillige Branchenvereinbarung um: Die Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) und der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO). Händler, Hersteller und Importeure, welche keinem freiwilligen Finanzierungssystem angeschlossen sind, müssen die Geräte künftig gratis zurücknehmen und auf eigene Kosten entsorgen.
Erweiterte Geräteliste
Bisher fielen nur Haushaltgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik unter die VREG. Mit der Verordnungsänderung wird die Geräteliste erweitert, u.a. aufgrund von Forderungen aus der Wirtschaft. Künftig können auch folgende Gerätekategorien in Geschäften zurückgegeben werden:
Leuchten (Beleuchtungsgeräte); hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. August 2005. Schadstoffhaltige Leuchtmittel (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren oder Entladungslampen); hier gilt ebenfalls eine Übergangsfrist bis Anfang August 2005. Glühbirnen fallen übrigens nicht unter die Verordnung, da sie keine Schadstoffe enthalten und im Siedlungsabfall kein Problem darstellen. Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen oder Rasenmäher); von der Verordnung aber ausgenommen sind ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge. Elektrisch betriebene Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug (z.B. Hometrainer, mit elektronischer Fernsteuerung ausgerüstete Spielautos oder elektronische Spielkonsolen). Mit der Erweiterung auf praktisch alle elektrischen und elektronischen Geräte, die im Haushaltsbereich anfallen, entsprechen die Schweizer Vorschriften weitgehend dem Gerätekatalog der EU- Direktive über Elektronikschrott (WEEE-Direktive: Directive on Waste Electrical and Electronical Equipment).
Bern, 24. Juni 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: Mathias Tellenbach, Sektionschef Industrie- und Gewerbeabfälle, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 10 Yvonne Vögeli, Sektion Industrie- und Gewerbeabfälle, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 323 25 63
Beilagen zu finden unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040624/01094/index.html
Änderung Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision der VREG
Internet: Die erweiterte Geräteliste ist einsehbar unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_abfall/abfallwegweiser/e- schrott/index.html
Separatsammlung von Elektronikschrott ist ein Erfolg
Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) ist seit dem 1. Juli 1998 in Kraft. Sie schreibt vor, dass elektrische und elektronische Geräte vom Endbenutzer einem Händler, Hersteller oder Importeur zurückgegeben werden müssen. Diese sind verpflichtet, die Altgeräte entgegenzunehmen und umweltverträglich zu entsorgen. Elektrische und elektronische Geräte enthalten verwertbare Bestandteile, wie zum Beispiel Kupfer, aber oft auch problematische Stoffe, die separat und fachgerecht entsorgt werden müssen.
Die VREG ist ein Erfolg, das zeigen die bisherigen Erfahrungen. So wurden im Jahr 2001 in der Schweiz bereits rund 8 kg Elektronikschrott pro Kopf separat gesammelt und umweltgerecht entsorgt. Die Schweiz gehört damit zu den Ländern mit dem höchsten Separatsammel-Ergebnis.